Hallo,
ist es ausreichend, dass die Stadt eine Bewilligung einer Grunddienstbarkeit selbst siegelt?
M. E. muss auch hier der Notar die Unterschrift beglaubigen.
Beglaubigung - Stadt
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Die Stadt ist doch siegelführend. Wenn die Stadt die Eintragung bewilligt und die Unterschrift mit Siegel hinzufügt, genügt das allemal. Bei einem Ersuchen wird doch auch keine Unterschrift durch den Notar beglaubigt.
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Die Stadt dürfte überall siegelführend sein.
Damit darf sie alle zu ihrem Bereich und in ihren Aufgabenbereich fallenden Geschäfte mittels ihres Dienstsiegels selbst beglaubigen...
Bei siegelführenden Banken (Landesbanken, Sparkassen pp) ist das doch auch so...
Edit:
Wie Tarzan -
§ 29 Abs. 3 GBO:
"Erklärungen oder Ersuchen einer Behörde, auf Grund deren eine Eintragung vorgenommen werden soll, sind zu unterschreiben und mit Siegel oder Stempel zu versehen."Siehe dazu auch Kommentar:
Demharter, Grundbuchordnung, 26. Auflage, § 29 Rn. 30 ff.
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