Ich hab mich einfach mal stur gestellt und
das ganze ist derzeit beim LG. Und ich hoffe
ja auf eine "ausschweifende" Begründung in
der Entscheidung.
LG
Aufhebung Klausel ?
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Marrid -
17. Dezember 2008 um 06:27
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Bei mir gäbs ne Zurückweisung. Eine neue Rechtsnachfolge ist nicht eingetreten, der Rnf. ist weiterhin in der Person gleich, also keine Umschreibung.
Eine Berichtigung ebenfalls nicht, die erteilte Klausel war und ist richtig. Die Rnf. ist auf Grund vorgelegter urkundlicher Nachweise eingetreten. Durch Offenkundigkeit wird die hierdurch begründete Rnf. nicht hinfällig.
Was übergegangen ist, kann nicht nochmals übergehen. Das Klauselverfahren ist nicht dazu da, dem Gläubiger Vollstreckungserleicherungen zu ermöglichen, sondern eine dokumentierte Rnf. für den Schuldner ersichtlich zu machen. Das ist inhaltlich richtig erfolgt.
Man kann sicher auch die Gegenmeinung vertreten, aber einmal würd ich mir das schon vom Beschwerdegericht schriftlich geben lassen.
(Das man sich u.U. viele Akten spart, die ohnehin pensenmäßig nicht zählen, ist selbstverständlich unbeachtlich)
So, habe ich es auch gemacht und nun eine "sofortige Beschwerde" auf dem Tisch. Aber müsste das nicht eine Erinnerung sein? Also, ich hab mit meiner Kollegin gesprochen, die sieht das genauso. Sie hatte das auch schon, aber die Akte von Richter noch nicht zurück. Ich bin echt mal gespannt, was der Richter dazu sagt.
Die haben übrigens nach Angaben mehrere 100.000de davon. -
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