Rückzahlung Bezüge bei Abbruch...

  • Nach meinen Erfahrungen sind die ersten Wochen und Monate an der FH sehr "trocken" und natürlich sehr theoretisch. Erst im praktischen Abschnitt zeigt der Beruf sein wahres Gesicht und das würde ich noch abwarten, bevor ich an einen Abbruch denken würde.
    Du wirst sehen, die trockene Theorie lohnt sich :daumenrau, denn die praktische Arbeit ist soviel lebendiger und abwechslungsreich.

    "Man muss denken wie die wenigsten und reden wie die meisten."
    (Arthur Schopenhauer)



  • Das ist wirklich schade... so gekämpft für den Studienplatz (vermute ich mal) und dann so eine Enttäuschung.
    Eigentlich sehe ich es wie Lilie, die Praxis ist ganz anders und nicht so trocken, so dass ich auch zum Durchhalten tendieren würde.

    Uns (allerdings nicht in Hamm) wurde damals gesagt, dass wir uns bei Zweifeln, ob es das Richtige ist, bis Weihnachten entscheiden müssen, um noch ohne Rückzahlungen raus zu kommen.
    Frag doch mal einen Dozenten Deines Vertrauens, ob ihm etwas über Rückzahlungen bekannt ist oder ob er sich - ohne Deinen Namen zu nennen - mal für Dich erkundigen kann. Vielleicht gibts ja so Kulanzfristen auch bei Euch.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Einen Monat an der FH finde ich wirklich zu kurz, um gleich wieder aufzugeben. Und was die Rückzahlung angeht: Hättest Du ein anderes Studium angefangen, wäre die evtl. Studiengebühr auch weg und Du hättest gar kein Geld bekommen (oder Bafög, das Du auch zurückzahlen müsstest). Was wäre die Alternative ?
    Versuch Dir darüber klar zu werden, was Dir wirklich Probleme macht: Die Veränderungen, die Trennung von Freunden und Familie oder das ganz andere Erarbeiten von Lernstoff als in der Schule. Such den Kontakt zu den Anderen, wenn Du feststellst, dass es vielleicht anderen ähnlich geht, wird es schon leichter. Die FH bietet doch auch eine Studienberatung an, geh einfach hin.

  • Danke schon einmal für die schnellen Antworten :daumenrau
    Also mein Problem ist, dass mich mein Papa quasi "bequatscht" und mir insbesondere wegen der Vergütung das Studium in gewisser Weise schmackhaft gemacht hat.
    Ich wollte ei entlich immer eher in den sozialen Bereich oder auf Lehramt studieren, da war nur in meiner Familie niemand begeistert von und ich konnte auf keine große Unterstützung hoffen.
    Also habe ich gesagt, ich versuche es, aber ich merke nun schon, dass es einfach auch menschlich gar nicht zu mir passt..
    Wie schon gesagt, ich bin ja auch gerne bereit, es eine Weile zu versuchen, da es ja sein kann, dass es ir vielleicht doch noch Spaß macht.
    Aber ich wollte trotzdem schon einmal die Chance nutzen und hier nachfragen, ob es jemanden gibt, der mir etwas zu der Rückzahlung sagen kann.
    Den Tipp mit der Studienberatung finde ich übrigens sehr gut, da werde ich glaube ich morgen direkt mal hingehen. Danke :)

  • Ich häng mich hier auch nochmal rein:


    1. Die Theoriezeit ist hart und manchmal sehr trocken. Diese Zeit bietet aber keinen Einblick in die Arbeit eines Rechtspflegers. Die praktische Arbeit und die Ausbildung in der Praxis ist weitaus spannender und abwechslungsreicher als gedacht!
    2. Kann man sich auch nach den 3 Jahren Studium mit einem Abschluss weiter orientieren.
    3. Muss man auch als Rechtspfleger nicht ewig ein Aktendezernat bearbeiten. Ich gebe beispielsweise auch Fortbildungen und bin teilweise für die Ausbildung der Anwärter zuständig. (Mal ganz davon abgesehen, dass ich gern als Rechtspflegerin arbeite.)
    4. Ansonsten tut es mir für diejenigen Bewerber leid, die hätten aufrücken können, wenn du dir vor Studiumbeginn über deinen Berufswunsch sicher gewesen wärst.
  • Uns (allerdings nicht in Hamm) wurde damals gesagt, dass wir uns bei Zweifeln, ob es das Richtige ist, bis Weihnachten entscheiden müssen, um noch ohne Rückzahlungen raus zu kommen.
    Frag doch mal einen Dozenten Deines Vertrauens, ob ihm etwas über Rückzahlungen bekannt ist oder ob er sich - ohne Deinen Namen zu nennen - mal für Dich erkundigen kann. Vielleicht gibts ja so Kulanzfristen auch bei Euch.[/QUOTE]

    Also vor 10 Jahren war es noch so, dass kann ich als ehemalige Hammerin sagen, haben die Studenten, die bis 3 Monate nach Beginn des Studiums festgestellt haben, dass es nichts für sie ist, ohne eine Rückzahlung abbrechen können. Da gab es für spätere Abbrecher auch so Regelungen, dass man sich ggf. nach dem späteren Studium für den Staatsdienst "bereithalten sollte" und dass ggf. dann über die Rückzahlung entschieden wurde. Fing man im Landesdienst an (auch bei Sparkassen oder so..) hatte sich das Thema eh erledigt.

    Ich habe auch mit dem Gedanken gespielt. Und jetzt sitze ich hier und mir wird mal wieder bewusst wie lange ich schon sehr gerne als Rechtspflegerin arbeite.

  • Mir ging es genauso.

    Ich habe erst im Laufe des Studiums Spaß am Studium bekommen. Naja, den aber auch hauptsächlich während der Praxiszeiten xD.

    Du solltest versuchen, dich durchzuquälen, falls es wirklich nur am "Spaß" hängt. Der Spaß beginnt nämlich spätestens mit Beginn deiner Berufstätigkeit, und das ist mein voller Ernst. Spannende Akten, interessantes Publikum, (größtenteils) nette Kollegen - was will man mehr? ;)

    Und ich sehe es ebenso wie manche meiner VorrednerInnen: wer es geschafft hat, von der jeweiligen Einstellungsbehörde genommen worden zu sein, sollte diese große Chance nicht wegwerfen, sondern durchhalten. Der Lohn kommt in solchen Fällen immer - früher oder später.

    Was man auch nicht vergessen sollte ist die Tatsache, dass das Rechtspflegerstudium die Eintrittskarte für nicht konsekutive Masterstudiengänge sein kann.

    Beste Grüße

  • Ich drücke Dir die Daumen, dass Dir das Gespräch bei der Studienberatung helfen kann. Lehramt kommt manchen nur erstrebenswert vor, weil man so viele andere Berufsfelder noch gar nicht kennen gelernt hat. Insoweit ist es schade, dass Ihr nicht mehr die Möglichkeit habt, am Anfang unsere Arbeit in der Praxis zu erleben. Meine Älteste träumte von Kinderkrankenschwester und hatte auch schon eine Zusage. Nachdem sie die Arbeit auf der Kinderstation in der Pflegevorschule erlebt hatte, war sie kuriert und hat sich anders orientiert. Eine Ex-Kollegin, als Kollegentochter in die Rpfl-Ausbildung gedrängt, war froh, dass sie sich nach über 20 Jahren die Kündigung leisten konnte, fürs Lehramt war es dann allerdings zu spät. Viele Frühpensionierungen sind Spätfolgen einer falschen Berufswahl - sei es bei uns oder bei den Lehrern.

  • Nochmals vielen Dank für die Antworten :)
    Ich werde morgen auf jeden Fall zu der Beratung gehen und dann bin ich mal gespannt, ob mir dort jemand weiterhelfen kann :gruebel:

    Euch allen noch einen schönen Abend! :)

  • Ich habe mein Rechtspflegestudium im Mai 2010 abgebrochen. Und ich bereue es überhaupt nicht.
    Wer den Entschluss fasst, sollte sich nicht abschrecken oder etwas anderes einreden lassen. ich beispielsweise studiere nun an einer Universität und habe niiiiie einen Gedanken daran verschwendet, dass es vielleicht die falsche Entscheidung war.
    Und einen Teil der Rückzahlung von Anwärterbezügen ist nicht immer notwendig.
    Bevor man etwas studiert, was man schrecklich findet und danach noch einige Jahre in diesem Beruf arbeiten muss, lohnt es sich immer, dieses Studium bei absoluter Sicherheit aufzugeben.

  • Hallo!
    Ich studiere nun seit Okt.2010 in Berlin Rechtspflege und möchte die Ausbildung nun abbrechen. Muss man die Bezüge in Berlin zurückzahlen?
    An das Kammergericht würde ich mich nur ungern wenden und aus der Hochschule hört man ständig unterschiedliche Meinungen dazu.
    Vielen Dank!

  • Das hier so viele abbrechen macht mir echt bisschen Angst :(
    Ich war in der Schule auch nicht gerade der beste, hab mein Abi zwar mit 2,6 geschafft aber bin auch mal sitzen geblieben in der 11. Klasse :/
    Da kann ich nur hoffen das mir das mit meinen durchschnittlichen 8-9 Punkten in der Oberstufe nicht doch alles bisschen zu kompliziert ist :gruebel:

  • Ich glaube die meisten brechen nicht ab, weil es ihnen zu viel wird, sondern eher weil sie merken, dass der Beruf doch nicht so das Richtige für sie ist bzw. sie sich was anderes darunter vorgestellt haben...

  • Hallo
    ich habe 1998 als Rechtspfleger ( nach Prüfung ) wg. Angebot aus Privatwirtschaft gekündigt.
    Habe sofort Rückzahlungbescheid über DM 29.000 erhalten.

    Habe dann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben mit der Begründung das ( seinzeit ? ) viele neue Examinanten nur auf hable Stelle eingestellt wurden und insofern für das Land kein Schaden entstanden sein dürfte.
    Gleichzeitig habe ich mich für Jurastudium eingeschrieben.

    Resultat: Vergleich 6.000 DM zu 24 Raten zinsfrei .

    Bei seinerzeitigen Studienabrrechern hat in der Regel Psych Atti oder ( bei den Damen ) die Behaubtung der angestrebten Schwangerschaft ausgereicht um " Ablösefrei " auschekcen zu können.
    Hing aber teilweise von den vorherigen Benotungen ab ( je schlechter desto billiger ).

    Ich rate bei Rückzahlungsaufforderungen immer Klage vor dem Verwaltungsgericht an, kostet wenig, dauert lange und führt in der Regelm immer zu einem Vergleich, vor allen wenn man zu diesem Zeitpunkt nur über kein oder nur geringes Einkommen ( z.B. ) durch Gewerbeanmeldung ( Existenzgründung ) verfügt.

    Ich halte die, zugegeben vertraglich vereinbarte Rückzahlungsverpflichtung, für dreist, da im Gegenzug keine Übernahme in das Beamtenverhältnis garantiert wird.

    Die Zahlung eines auszuhandelnden Betrages sollte nicht davon abhalten dass man die Ausbildung abbricht und dann noch anschließend die Pflichtjahre ( damals waren es 5 ) wenn einem die Tätigkeit nicht liegt.

    ich habe in mehreren mir bekannten Fällen nie gehört dass das jeweilige Land aufs Ganze geht und den Exmatrikulierten ins Insolvenzverfahren drückt.

    Es gibt inzwischen auch mehrere Kanzleien die auf sawas spezialisiert sind.

  • Keine Panik... Abinoten ( wie ich aus eigener Erfahrung weis ) sagen Ende nichts aus.
    Bei Jura besteht das Problem abstrakte und exotische Sachverhalte auswendig zu lernen die in der anschließenden Praxis selten vorkommen und dann der BGH ( oder OLG ) sowieso die seinerzeitige Rechtsauffassung bereits seit langem aufgegeben haben.
    FH ( zumnindest heute ) wie auch Uni verlagen am Anfang das verschulte möglichst wörtliche Wiedergeben des Seminarstoffes.

    Wer in den Klausuren schön gliedert und den in der Praxis und an der Direktfront ( Rechtspfleger, Anwalt , Verwalter ) unerwünschten Gutachterstil beherrscht besteht die Prüfung auch.
    Ist halt sehr verschult, fiel mir damals schwer ( kann nicht auswendiglernen, muss verinnerlichen ) .

    Tip... in Klausuren nur die Mindermeinung vertreten wenn der Korrektor das auch tut, sonst schreibt man sich die Finger wund.

    Die Examensnote sagt in der Regel nichts über die spätere Eignung als Rechtspfleger am AG aus.
    Da geht es, neben jedoch nicht verzichtbaren Kenntnissen, vielmehr um die Fähigkeiten Otto Normalbürger nicht das Gefühl zu geben dass er gelitten hat wenn er den Unterschied zwischen Gerechtigkeit, die es nur im Himmelreiche, und den von uns darzustellenden Rechtsfrieden nciht verinnerlicht.
    Das tut jedoch, unabhängig von der individuellen Intellegenz nur der ( Diplom ) Jurist.

    Niemals die Sozialkompentenz auf der Strecke lassen.

    Das Schöne am Rechtspflegerstudium ist doch dass bei Vorhandensein von Flexibilität und Praxiserfahrung hinterher - neben der Tätigkeit im AG, viele Möglichkeiten offenstehen.
    Können Anwärter bei der Stad- oder Kommunalverwaltung vergessen, die will kaum einer in der Privatwirtschaft haben wenn sie nicht Baudezernent waren.

    Durchhalten.... Jurastudium ist durch den dort nahezu völlig fehlenden Praxisbezug noch bescheidener.

    Halt die Ohren steif, wer muss schon Jahrgangsbester werden ;)

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