Der "zuletzt aufgeführte Sachverhalt" hat damit sehr wohl zu tun. In beiden Fällen werden die Vorschriften der GBO missachtet. Ich verabschiede mich jetzt aus dieser sinnlosen Diskussion.
Das ist wirklich schade und fördert die Beantwortung der Ausgangsfrage leider nicht:daumenrun.
Ich bin sehr an weiteren Meinungen interessiert!