Wohnung ohne Durchgang

  • Wir sitzen hier gerade an folgendem Problem:

    Es liegt eine Teilungserklärung gem. § 8 WEG vor, im Teilungsplan ist die Wohnung eingezeichnet, die natürlich über das Treppenhaus zu erreichen ist. Problematisch ist dabei nun, dass die Wohnung aus ursprünglich zwei Wohnungen besteht und bisher kein Durchbruch / keine Verbindung zwischen diesen beiden Wohnungen hergestellt wurde. Daher kann man den anderen Teil ebenfalls nur durch einen seperaten Eingang (ebenfalls im Treppenhaus) erreichen. Unsere Frage ist nun, ob man alle Räume der Wohnung durch einen einzigen Eingang erreichen können muss??
    Danke für die Hilfe ;)

  • Mehrere Einheiten desselben Eigentümers können zu einer rechtlichen Einheit vereinigt werden (Böttcher BWNotZ 1996, 80,88). Die vom neu gebildeten einheitlichen Sondereigentum erfassten Räume brauchen keine in sich abgeschlosssenen Gesamtwohnung bilden, können vielmehr weiterhin getrennt bleiben (BGH NotBZ 2001, 105, Böttcher Rpfl. 2005, 648, 650), z.b. die einzelnen Wohneinheiten befinden sich in verschiedenen Stockwerken.

  • Nein! Ein Sondereigentum kann an mehreren Räumen, die durch verschiedene Türen zugänglich sind, gebildet werden, ist ja auch üblich z.B. Wohnung mit Kellerraum usw.

    Tarzan war schneller!!

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