Schuldnerbezeichung im Pfüb

  • ... und was macht ihr, wenn der Schuldner im Antrag mit einer vom Titel abweichenden Anschrift angegeben wird, lasst ihr euch eine Auskunft vom Einwohnermeldeamt vorlegen (vergleichbar mit eV-Protokoll für das Geburtsdatum)...?

    ...der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann...

  • Bei mir ist der Wohnsitzwechsel (bei mehreren lückenlos) zu belegen. Ausnahme: es wurde für diesen (!) Titel eine eV mit dieser Anschrift abgegeben.
    Wie gesagt, die Parteien müssen übereinstimmen, was auch überprüfbar sein muss. Hier gilt dasselbe wie fürs Geburtsdatum, woher sollen wir das wissen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wie handhabt ihr das mit dem Geburtsdatum mittlerweile? Ich bekomme recht viele Pfübs, in denen das Geburtsdatum steht, im Titel jedoch nicht. Ich habs bisher drin gelassen, habe jetzt aber bei einer Kollegin gesehen, dass die das rigoros rausstreicht. Wie macht ihr das? Streichen oder drinlassen?

  • und wenn es nicht stimmt, hat der Gl eben Pech. Ich sehe darüber hinweg, Risiko des Gl, hat mit der Anschrift nichts zu tun.


    :daumenrau Ich hatte erst letztens den Fall einer Personenverwechselung. Da wurde das Konto dicht gemacht. Weder ein Titel noch ein PfÜB wurde jemals dem Mandanten zugestellt. Aufgrund der Auskunft des ZV-Gerichts ergab sich, daß mein Mandant zwar dieselben (Vor- und Nach-)Namen hatte, aber er weder an der im PfÜB angegeben Adresse jemals gewohnt hatte/gemeldet war, insbesondere aber nicht das im PfÜB angegebene Geburtsdatum übereinstimmte. Das interessierte aber offenbar nicht die Bank, die das Konto des Mandanten dennoch dicht machte und sich im übrigen auch weigerte, Gericht und Az. des PfÜB zur fixen Klärung der Angelegenheit zu benennen (das ist noch 'ne andere Geschichte).

    Jedenfalls konnte aufgrund des eindeutigen Nachweises des falschen Geburtsdatums (leider nur auf weitere anwaltliche Intervention) die Kontosperrung aufgehoben werden, zudem auch die Gläubigerin erst einmal auf die Rechte aus dem PfÜB verzichtet hat. Die Klärung, wie es zu dieser Namensverwechslung kam, was sich für eine Forderung überhaupt dahinter verbirgt, steht noch an.

    Will damit nur verdeutlichen: Jede zusätzliche Angabe, also insbesondere z. B. die Angabe eines Geburtsdatums, kann möglicherweise den Rechtsfrieden sichern und den Gerichten weitere Arbeit ersparen. Ob das formal gesehen so richtig ist (hier also die Angabe des Geburtsdatums, obgleich sich dieses nicht nicht aus dem Titel ergibt), ist wohl eine andere Frage, die man m. E. auch berechtigterweise so stellen kann. Die Folgen daraus können aber - wie mein Fall zeigt - sehr unterschiedlich sein.

    Ich habe gesehen, daß einige Gerichte neben die Bankverbindung des Gläubigers/-vertreters ihren Stempel hauen, daß diese vom Gericht "nicht geprüft" wurde. Vielleicht daher als Vorschlag für die Zweifler der formalen Behandlung von Geburtsdaten einfach diesen auch neben das Datum zu drücken? ;):D

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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