Habe folgenden Fall:
Erbschein durch das Nachlassgericht erteilt, sodann eingezogen, da ein Hof vorhanden ist.
Sodann stellt das LwG fest, dass der Hof schon bereits vor Tod des Erblassers kein Hof mehr gewesen ist.
Am gleichen Tag erteilt das LwG einen gemeinschaftlichen Erbschein (unter dem Lw AZ).
Frage: Ist nicht das Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins zuständig?