Schwedischer Erblasser mit schwedischem Testament hat Grundbesitz in Deutschland. Wie verhält es sich da mit der Zuständigkeit?
Schwedischer Erblasser, Grundbesitz in Dt.
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Fussel77 -
23. Dezember 2008 um 10:00
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§ 73 Abs. 3 FGG,
AG, in dessen Bezirk sich Nachlassgegenstände befinden. -
DANKE! Und wie verhält es sich mit dem schwedischen Testament?
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Bei uns ( Brandenburg ) ist dafür der Richter zuständig.
Zunächst brauchst du mal eine Übersetzung des schwedischen Testaments von einem vereidigten Dolmetscher. -
Die Eröffnung erfolgt doch aber in Schweden, oder?
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Ich geh mal davon aus, dass die Eröffnung in Schweden erfolgt.
Nun gibt es die Möglichkeit, dass der/die schwedische/n Erbe/n zur dortigen deutschen Botschaft gehen und den Erbscheinsantrag beurkunden lassen oder aber sie machen es vor Ort in Deutschland beim Notar oder Nachlassgericht. Hatte ich auch schon, allerdings mit Niederländern. Ich hatte das eröffnete Testament nebst Übersetzung vorliegen, weil die niederländische Erblasserin hier Grundstücke hatte. Einer der Erben war vor Ort, um alles in Augenschein zu nehmen und hat bei mir den ESA beurkunden lassen. Der zuständige NL-Richter hat dann einen gegenständlich beschränkten Erbschein erlassen. -
Schau mal hier: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…hlight=schweden
Ich denk mal, dass kann dir auch noch weiter helfen. -
Danke und ein schönes Weihnachtsfest!
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