Schwedischer Erblasser, Grundbesitz in Dt.

  • § 73 Abs. 3 FGG,

    AG, in dessen Bezirk sich Nachlassgegenstände befinden.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Bei uns ( Brandenburg ) ist dafür der Richter zuständig.

    Zunächst brauchst du mal eine Übersetzung des schwedischen Testaments von einem vereidigten Dolmetscher.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich geh mal davon aus, dass die Eröffnung in Schweden erfolgt.

    Nun gibt es die Möglichkeit, dass der/die schwedische/n Erbe/n zur dortigen deutschen Botschaft gehen und den Erbscheinsantrag beurkunden lassen oder aber sie machen es vor Ort in Deutschland beim Notar oder Nachlassgericht. Hatte ich auch schon, allerdings mit Niederländern. Ich hatte das eröffnete Testament nebst Übersetzung vorliegen, weil die niederländische Erblasserin hier Grundstücke hatte. Einer der Erben war vor Ort, um alles in Augenschein zu nehmen und hat bei mir den ESA beurkunden lassen. Der zuständige NL-Richter hat dann einen gegenständlich beschränkten Erbschein erlassen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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