Hallo,
folgendes "Problemchen"
Schriftlicher PT. Widerspruchsfrist bis zum 30.11.. Der Widerspruch geht bei Gericht (leider) erst am 01.12. ein. Ich habe dem Schuldner mitgeteilt, dass eine Eintragung des Widerspruchs nicht möglich ist, da dieser verspätet eingegangen ist. dagegen hat der Schuldner Widerspruch eingelegt. Da kein Rechtsmittel gegeben ist, dürfte es sich um eine Erinnerung handeln. Soweit klar. Aber würdet Ihr das vorher nochmal per formalen Beschluss abweisen, oder gleich per Nichtabhilfe dem Richter vorlegen ?
Vielleicht hat auch noch jemand eine Idee, wie ich den Widerspruch doch eintragen könnte? Mir geht das eigentlich gegen den Strich. Es handelt sich um einen Widerspruch gegen eine FavbuH. Leider ist der Widerspruch aber nun mal einen Tag nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingegangen.


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