Tatsächlicher Sitz

  • Ãch kenne das Problem, da ich gelegentlich auch Register mache. Habe mich aber mal wieder mit dem GV unterhalten. Es häuft sich immer mehr die Geschäftspraktik der "Briefkastenfirma". Sitz irgendwo ( teil. Ausland) und Sitz in der Stadt. Dort liegt jedoch nur ein Briefkasten und mit sehr viel Glück auch noch ein (leeres) Zimmer vor.

    Man kann da ja nicht wirklich viel machen, aber gibt es denn keine Möglichkeiten?

  • In "kritischen" Anmeldungen wie z. B. Ltd./Ltd. & Co. KG kann man eine IHK-Anfrage starten. Wir machen das ebenfalls bei Sitzverlegungen in unseren Bezirk, wenn die Akten Anhaltspunkte zur Prüfung geben oder Zweifel an der Sitzverlegung vorliegen.

    Aber wenn die Gesellschaft bei der Anmeldung ihren Geschäftsbetrieb tatsächlich unter der angegebenen Adresse unterhält, können wir auch nichts machen.

    Evtl. Amtslöschungsverfahren nach § 31 II HGB?

  • Um wenigstens einen Schuldner zu bekommen: Antragsgegner des Mahnverfahrens ist "Böser Bube, handelnd unter Schwindelgesellschaft mbH. " :teufel:

  • Zusätzlich zur IHK starten wir auch Anfragen beim Finanzamt. In vielen Fällen bringt das auch nix (außer Genugtuung, wenn der Gesellschaft jetzt die Steuerfahndung im Nacken sitzt:teufel: ), aber machmal (v.A. bei GmbHs und Ltd.s) kommt dann vom Finanzamt ein Antrag nach § 141a FGG. Dann hat man wenigstens einen Grund, das Löschungsverfahren einzuleiten.
    Und wenn man ganz viel Glück hat, liest bei der Briefkastenfirma (im Ausland) keiner die deutschen Veröffentlichungen und der Richter löscht...:teufel:

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