Wenn ich mich an die Diskussion der Kollegen richtig erinnere, gibt es nach irgend so einem Dingsbums Erlass der OFD-Karlsruhe auch Probleme, wenn angestellte Mitarbeiter zum Insolvenzverwalter bestellt werden.
§ 850 c IV beim mitarbeitenden Ehegatten
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Ernst -
13. Januar 2009 um 17:58
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Ja, die Problematik existiert.
Aber: Hä? Wie seid ihr denn hier nun auf dieses Thema gekommen??? Ist Ernst' Schuldner etwa ein Verwalter?
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Das ist wie bei der Gerüchteküche. Jeder weiß etwas mehr und am Ende wird aus der Maus ein Elefant...:D
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Ja, die Problematik existiert.
Aber: Hä? Wie seid ihr denn hier nun auf dieses Thema gekommen??? Ist Ernst' Schuldner etwa ein Verwalter?
Wenn man das Beispiel von LFdC liest, ist der Schuldner gelernter Nasenhaarspalter und arbeitet nun als Insolvenzverwalter. Ein Beispiel prall aus der Praxis. -
Aber vielleicht sollte Ernst noch ein paar Details zum SV liefern.
Kommt bestimmt heut abend noch.
Hatte bislang keine Zeit. Klingt alles plausibel, was Ihr mir liefert.
Jetzt spinnern wir mal die Variante: Die Gute ist "zieht" noch weitere Einnahmen aus VuV, zahlt den Alten aber dennoch nicht. Masse wäre also genug da für ein fiktives Einkommen.
Den Gatten nicht zu berücksichtigen wäre auch hier wieder ein zweischneidiges Schwert: ein fiktiver Arbeitsvertrag begründet Masseverbindlichkeiten, die der Verwalter nicht gerne sieht. Am besten also weiter rödeln lassen und guud iss.... -
So sehe ich das auch. Wenn man der Kuh zu tief in das Hinterteil greift kommt nur noch schei*e sagte meine Mutter immer....
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So sehe ich das auch. Wenn man der Kuh zu tief in das Hinterteil greift kommt nur noch schei*e
Mal ehrlich, so tief würd ich da nie reinlangen. ...
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