Übertragung einer GS nebst Abtretungsvermerk in ein neues GB

  • Falls die Zinsen, wie es oft vorkommt, von Anfang an abgetreten wurden, habe ich gleich den neuen Gläubiger in Sp. 4 eingetragen und die Abtretung nicht mehr erwähnt. :teufel:


    Stellt für mich allerdings dann nicht den richtigen, historischen Grundbuchstand dar. Wenn Du das neue Grundbuchblatt betrachtest, erschließt sich Dir nicht, warum dieser Gl. jetzt eingetragen ist.
    Ich halte die andere Methode für praktischer. Aber, wie gesagt, des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

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