zweite vollstr. Ausfertigung

  • Hallo liebe kollegen, ich bitte um Eure Hilfe.
    Im vorliegenden Fall ist eine vollstreckbare Ausfertigung eines KFb über 800 EUR für RA K. erteilt worden.

    Nunmehr Schreiben einer Versicherung mit folgendem Inhalt:
    Die zu erstattenden Kosten seien gem. § 86 VVG auf die Rechtsschutzvers. als Rechtsnachfolger übergegangen. Da sie aber nur 700 EUR erstattet habe, sind sie nur für diesen Teil RNF und beantragen die weitere Teilausfertigung des Titels über diesen Betrag. Anwalt K der die vollstr. Ausfertigung hatte ist einverstanden und hat den Titel eingereicht.

    Soweit nachvollziehbar.
    M.E. könnte eine weitere vollstr. ausfertigung erteilt werden. diese muss dann ja als solche ausdrücklich bezeichnet werden.
    wie lautet denn dann die Klausel?
    ...wird der Vers. zum Zwecke der ZVollstr. eine weitere vollstr. ausfertigung in Höhe von 700 EUR erteilt?" ?
    Und wie ist dies auf dem ursp titel zu vermerken?

    Ihr merkt, ich stehe im Nebel. Leider ist z.Zt. niemand vor Ort, der mir auf die Sprünge helfen kann (Kur, Urlaub,Krank).
    Für Eure Mühe DANKE!
    katja

  • Zitat

    ...wird der Vers. zum Zwecke der ZVollstr. eine weitere vollstr. ausfertigung in Höhe von 700 EUR erteilt?" ?
    Und wie ist dies auf dem ursp titel zu vermerken



    Genau so mache ich das.
    :)

    Die Klausel, die auf dem urspr. Titel vermerkt ist, kannst Du doch übernehmen.

    Ich schicke Dir gerne meinen selbstgebastelten Text per PN.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Vorstehende weitere Teilausfertigung wird …….als Rechtsnachfolger der Klägerin in Höhe von……. zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.


    Die Rechtsnachfolge ergibt sich aus …..



    Wobei ich in diesen Fällen (Rechtsschutzversicherung) keine Teilausfertigung erteile, sondern auf § 727 ZPO hinweise.

  • Und auf den Ursprungstitel:

    Hinsichtlich eines Teilbetrages von DM 700,00 wurde der X-Rechtsschmuhversicherung eine vollstreckbare Ausfertigung gem. § 727 erteilt.

    Der Restbetrag in Höhe von nebst 4 % Zinsen bla steht weiterhin dem Kläger zu.

  • Ich habe für die neue Teilausfertigung immer die auf den Betrag beschränkte Klausel erteilt und natürlich auch den ursprünglichen Titel auf den restlichen Betrag beschränkt (deswegen reicht der RA ihn ja auch ein) ;)

    . . . ich seh gerade, hat jojo ja auch schon geschrieben, ich Blindfisch :eek:


  • Über den selbstgebastelten Text würde ich mich freuen!
    Gruß
    katja

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