Hallo,
hättte gerne Meinungen zu folgendem Problem:
Die Stadtverwaltung legt mir zusammen mit einer Lö-Bew. des Gl. einen gesiegelten Antrag auf Löschung einer GS vor.
Eigentümer ist allerdings nicht die Stadt, sondern eine Stiftung, die lt. Stiftungsgesetz und Stiftungssatzung von der Stadt vertreten wird.
Meiner Ansicht nach handelt es sich hier nicht um eine eigene Angelegenheit der Stadt, sodass § 29 Abs. 3 GBO nicht angewendet werden kann.
Wie seht Ihr das ???