Folgender Sachverhalt:
Eigentümer bis August 2008: A
seit August 2008: B
Grundstück ist belastet mit einer (ehemaligen Eigentümer)-Grundschuld in Höhe von 1.000.000,--EUR für A. Mithaft besteht bei 3 verschiedenen GBA. Briefrecht.
Vorgelegt wird mir ein PfÜB aus dem Jahre 2006 (als A noch Eigentümer war), in dem die Eigentümergrundschuld in voller Höhe gepfändet und zur Einziehung überwiesen wurde. Der Grundschuldbrief wird mir durch die Gläubigerin ebenfalls vorgelegt, mit dem Antrag die Pfändung in das Grundbuch einzutragen.
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Fragen über Fragen:
Was muss ich beachten, da es sich um eine Gesamtgrundschuld auf Grundstücken mehrerer GBA handelt (aus dem Antrag geht nicht hervor, dass bei den anderen GBA auch Anträge gestellt wurden). M.E. muss die Pfändung bei allen Mithaftstellen eingetragen werden.
Kann ich die Pfändung trotz des Eigentumswechsels eintragen ? Es ist jetzt ja keine EGS mehr, sondern ich habe einen Drittschuldner ? Wann die Briefübergabe stattgefunden hat, kann ich nicht erkennen.
Wäre für Hilfestellungen sehr dankbar !
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