Rückgewährsanspruch

  • Hallo,

    mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Grundschuld vor.

    Zusätzlich wird vereinbart:

    "Die Bank erhält die Grundschuld und die weiter eingeräumten Sicherheiten mit der Maßgabe, daß der Rückgewährsanspruch des Sicherungsgebers erst 30 Jahre nach seiner Fälligkeit verjährt und die Fälligkeit erst mit der Kündigung des Rückgewährschuldverhältnisses eintritt."

    Ist eine derartige Vereinbarung zulässig?
    Ich habe unter §§ 1192ff BGB hierzu nichts gefunden?


    Schönen Gruß


    Euer Löwe

  • Die Verjährungsvorschriften sind nicht abdingbar. Jedoch kann schuldrechtlich vereinbart werden, dass die Einrede der Verjährung (für einen bestimmten Zeitraum) nicht erhoben wird. Aber ob das ins Grundbuch reingehört.... :gruebel:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • [...]Aber ob das ins Grundbuch reingehört.... :gruebel:



    Nö. Der Rückgewähranspruch regelt, was bei Rückzahlung des Darlehens mit der nicht forderungsabhängigen Grundschuld geschehen soll (Aufhebung, Verzicht, Übertragung). Er Ist aber nicht Inhalt der Grundschuld und muß von uns daher auch nicht geprüft werden.

  • [...]Aber ob das ins Grundbuch reingehört.... :gruebel:



    Nö. Der Rückgewähranspruch regelt, was bei Rückzahlung des Darlehens mit der nicht forderungsabhängigen Grundschuld geschehen soll (Aufhebung, Verzicht, Übertragung). Er Ist aber nicht Inhalt der Grundschuld und muß von uns daher auch nicht geprüft werden.



    Ich denke, das ist hier die Frage :gruebel:...

    Wenn es im dinglichen Teil der Bestellung mit drinsteht, dann steht es plötzlich durch dei Bezugnahme mit im Grundbuch...
    Dann sollte vom Besteller noch nachträglich (in der Form des § 29 GBO) erklärt werden, dass diese Vereinbarung nur schuldrechtlichen Charakter hat...
    Ergibt sich das aber bereits aus der Urkunde (z.B. weil es erst unter der Bewilligung steht oder unter ner anderen Ziffer im Text), dann würde mich das auch nicht weiter interessieren und ich würde eintragen...

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