Hallo,
hatte schon jemals jemand mit dem Problem zu tun, dass ein durch den Gläubiger vollstrecktes Zwangsgeld nach § 888 ZPO nach Aufhebung des Zwangsgeldbeschlusses zurückgezahlt werden soll?
Der Zöller sagt, dass das (auch nach Aufhebung des Zwangsgeldbeschlusses) nur durch Klage gegen das Land erreicht werden kann. Unser Richter findet das "ungerecht" und möchte, dass ich zurückzahle...
Hat der Rechtspfleger mit dem ganzen Verfahren überhaupt irgendwas zu tun?
Ich denke eher nicht. Hat da jemand schon Erfahrung?
Rückzahlung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO
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Leider nicht, da es hier um Zwangsgelder nach § 33 FGG o.ä. geht... da ist mir das klar.
Trotzdem danke. -
OLG Frankfurt, Beschluss v. 12.04.1991, 4 WF 181/90, JurBüro 1991, 1554 vielleicht hilfreich
Bastian.Weiffenbach@justiz-netz.bayern.de -
LAG Bremen, Beschluss v. 30.09.2008, 3 Ta 40/08, ArbuR 2008, 407
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