Sicherungsvermerk

  • Habe eine Mantelurkunde vorliegen. Im Grundbuch wurde für den Berechtigten eine AV eingetragen. Nunmehr ist die Frist, innerhalb das Angebot aus dem Kaufvertrag angenommen werden kann, abgelaufen, so dass auf der Grundlage des vorherigen Angebots kein Kaufvertrag mehr zustande kommen kann. Eigentümer und Berechtigter der damaligen AV bewilligen, dass die eingetragene AV den künfitg durch die Annahme des neuen Angebots entstehenden Anspruchs sichert und beantragen hierzu einen Vermerk hierüber bei der AV. Ist das eintragungsfähig? Hat das schon mal jemand gehabt? Dankeschön...

  • Habe eine Mantelurkunde vorliegen. Im Grundbuch wurde für den Berechtigten eine AV eingetragen...



    Die AV wurde nur aufgrund des Angebots des Verkäufers nebst dessen Bewilligung eingetragen?

  • Nach Ansicht des BGH muss die trotz Erlöschens des gesicherten Anspruchs weiterhin eingetragene Vormerkung nicht gelöscht werden und zur Sicherung eines neubegründeten Anspruchs wiederum eingetragen werden, sondern kann zur Sicherung eines neubegründeten Anspruchs nutzbar gemacht werden (BGHZ 143, 175, 181, bestätigt durch BGH 7.12.2007, V ZR 21/07).

    In den Kommentierungen wird die Zulässigkeit eines Austausches des Anspruchs aber heftig bestritten.

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