Hallo,
folgendes Problem: Haus der Mutte in der Zwangsvollstreckung. Hier waren zwei Sicherungshypotheken eingetragen. Sohn hat die Hypotheken abgelöst und hierfür Löschungsbewilligungen erhalten. Nunmehr wird das Haus versteigert. Muss der Sohn die Löschungsbewilligungen an den zukünftigen Eigentümer ohne Zahlung herausgeben oder hat er ein Zurückbehaltungsrecht, dass er sie erst gegen Zahlung des von ihm gezahlten Betrages herausgibt.
Gruß stoner36