Nichtherausgabe einer Löschungsbewilligung

  • Hallo,
    folgendes Problem: Haus der Mutte in der Zwangsvollstreckung. Hier waren zwei Sicherungshypotheken eingetragen. Sohn hat die Hypotheken abgelöst und hierfür Löschungsbewilligungen erhalten. Nunmehr wird das Haus versteigert. Muss der Sohn die Löschungsbewilligungen an den zukünftigen Eigentümer ohne Zahlung herausgeben oder hat er ein Zurückbehaltungsrecht, dass er sie erst gegen Zahlung des von ihm gezahlten Betrages herausgibt.

    Gruß stoner36

  • Bleiben die Rechte denn überhaupt bestehen? Meiner Erfahrung nach stehen Sicherungshypotheken doch meist recht weit unten in der Rangfolge.

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Wenn der Sohn die Schulden der Mutter begleicht, stellt sich die Frage, ob er nicht einen Ersatzanspruch gegen die Mutter hat und die Hypotheken nun ihm zur Sicherung dieses Anspruchs zustehen. Es fragt sich nur, warum er sich Löschungsbeweilligungen hat geben lassen. Mit einer not. begl. Quittung wäre ihm mehr geholfen. Herausgeben muss er m.E. nichts.

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