Alleinerbe als Testamentsvollstrecker!?

  • O.k., dann danke ich schon mal für eure Antworten. :daumenrau

    Dann hat die TV also in diesem Fall tatsächlich nichts im Erbschein verloren. Und die wirksame Anordnung ist mir ja dann eigentlich auch erst mal egal. Wenn der Vater seinen Söhnen die Vermächtnisse erfüllen möchte und alle sich einig sind, ist es ja letztendlich auch egal, ob wirksam oder nicht... ;)

  • Hallo,

    ich greife das Thema mal auf, da ich folgenden Fall habe:

    2 Kinder als Erben, eines des Kinder als Testamentsvollstrecker

    Nun schlägt ein Kindes (ohne Abkömmlinge) aus, so dass das weitere Kind (welches der TV sein soll) Alleinerbe geworden sein dürfte. Die Ausschlagung erfolgt noch vor der Amtsannahme. Nun liegt mir jedoch ein Antrag auf Erteilung eines TVZ vor. Ich tendiere dazu, den Fall so zu behandeln, als ob der Erblasser von vornherein einen Alleinerben eingesetzt und diesen zum TV bestimmt hätte, oder? Dann wäre die TV unzulässig, da sinnlos (lt. Palandt, Rn 5 zu § 2197 BGB). Denn es soll sich um eine reine Abwicklungsvollstreckung handeln. Die einzige Besonderheit ist ein Vorausvermächtnis zu Gunsten des Alleinerben in Form eines Grundstücks, welches er als TV zu seinen Gunsten erfüllen sollte. Doch dies dürfte nichts an der Sinnlosigkeit der TV ändern, oder?

    :gruebel:

  • Stimme in allem zu.

    Für den Fall, dass die Erbausschlagung erst nach der Erteilung des TV-Zeugnisses erfolgt, wäre es aus den gleichen Gründen als von Anfang unrichtig einzuziehen, da die Erbausschlagung auf den Zeitpunkt des Erbfalls zurückwirkt.

    Das Kind, das im vorliegenden Fall zum TV ernannt wurde, benötigt als Erbnachweis (z.B. für Grundbesitz) einen Erbschein über sein Alleinerbrecht ohne TV-Vermerk. Ob ein solcher Erbschein entbehrlich wäre, wenn es sich um ein notarielles Testament handelt (Testament + Eröffnungsniederschrift + zweifelsfrei rechtzeitige Erbausschlagung + Anwachsung), dürfte wohl nicht einheitlich beurteilt werden.

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