Rangwahrung bei Zwanghypothek

  • Jetzt habe ich zum ersten mal die Konstellation, dass ich zwei Zwangshypo-Anträge vorliegen habe, der vor einem Monat einging, geht, nicht, da der Betrag nicht verteilt wurde, was ich dem RA damals formlos mitgeteilt habe (bis heute keine Reaktion), und der von heute passt einwandfrei, diese Zwangshypo könnte wie beantragt eingetragen werden. :(

    Darf ich den von heute vor dem anderen eintragen :gruebel:

  • Ich bin ein Depp :daemlich oder liegt's daran, dass schon Freitag Nachmittag ist :gruebel:

    Beide Anträge sind vom selben Gläubiger und richten sich gegen den selben Schuldner . . . hätte ich mir das vorm Eröffnen des Freds mal genauer angeschaut, dann hätte ich erkannt, dass der neue Antrag den alten mit aufgreift und korrigiert . . ., also kann jetzt eine Zwangshypo über die Gesamtsumme wie beantragt eingetragen werden . . . :)

    . . . ich Döspaddel :eek:

  • Sofort ab ins WE! :D



    . . . das wär's . . . wenn da nicht noch gefühlte 15 Grundakten hinter mir liegen würden :( . . . aber alle mach ich heute nicht mehr . . . ;)



    Nur 15 Grundbücher für den Freitagnachmittag?
    Die Bayern sind auch nicht mehr das was sie mal waren......;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!