Mir liegt folgender Antrag vor (zunächst nur Eintragung der AV):
Veräußererin: A-KG, vertreten durch A-GmbH, diese vertr. durch Geschaftsführer A, lt. HR nicht von § 181 befreit. Im HR der GmbH ist jedoch eingetragen, dass der Verwaltungsrat die Geschäftsführer von den Vorschriften des § 181 BGB befreien kann.
Erwerberin: B-KG (noch nicht im HR eingetragen), vertr. durch B-GmbH (bereits im HR eingetragen), diese vertr. durch Geschäftsführer A (=wie oben), dieser aber lt. HR noch gar nicht als Geschäftsführer eingetragen.
Da der GF A auf beiden Seiten handelt, liegt § 181 hier m. E. vor.
Der Notar legt mir 2 Bescheinigungen (= nicht in Form des § 29 GBO vor), unterzeichnet von jeweils 4 Mitgliedern des Verwaltungsrates vor mit dem Inhalt, dass der Geschäftsführer A jeweils von den Beschränkungen des
§ 181 befreit ist.
a) Ist die Bescheinigung des Verwaltungsrates nach außen, d. h. auch für
mich als GB-Amt wirksam?
b) Reicht diese (formlose) Bescheinigung?
c) Wie kann ich mich von den Mitgliedern des Verwaltungsrates
überzeugen - wer muss im Verwaltungsrat handeln? Alle Mitglieder?
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