Ich habe eine dänische Interessentengemeinschaft als Eigentümerin eingetragen. Ich habe jetzt folgende für mich unlösbare Fragen:
Gibt es besondere Formvorschriften bei einer Abtretung der Gesellschaftsanteile?
Müssen die anderen Gesellschafter zustimmen? und
Kann auch eine andere juristische Person (hier eine ApS) Mitglied einr I/S werden?
Wäre schön, wenn jemand mehr Ahnung hat als ich.
Dänische Interssentselskab
-
-
Tut mir leid, das hatte ich noch nicht. Gilt nicht deutsches Recht? Wenn ja, kann man da die Vorschriften aus dem BGB/HGB anwenden?
-
Schau mal hier bei #2. Sieht recht interessant aus.
-
Schau mal hier bei #2. Sieht recht interessant aus.
Vielen Dank für den Link, habe ich gleich gespeichert! Hilft leider in meinem konkreten Fall auch nicht weiter. Die Anmerkungen zur I/S sind leider auch nicht ergiebiger gewesen als im Bauer/v. Oefele. -
-
Die I/S ist das dänische Gegenstück zur GbR. Sie ist gesetzlich nicht geregelt kann jedoch im dänischen Handelsregister eingetragen werden.
Formforschriften gibt es in Dänemark grundsatzlich nicht.
Von daher gilt, dass sämtliche Mitglieder bei einem Mitgliederwechsel mitwirken müssen, da vom Grunde her, der Vertrag geändert wird.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!