Dänische Interssentselskab

  • Ich habe eine dänische Interessentengemeinschaft als Eigentümerin eingetragen. Ich habe jetzt folgende für mich unlösbare Fragen::confused:

    Gibt es besondere Formvorschriften bei einer Abtretung der Gesellschaftsanteile?

    Müssen die anderen Gesellschafter zustimmen? und

    Kann auch eine andere juristische Person (hier eine ApS) Mitglied einr I/S werden?

    Wäre schön, wenn jemand mehr Ahnung hat als ich.

  • Schau mal hier bei #2. Sieht recht interessant aus.


    Vielen Dank für den Link, habe ich gleich gespeichert! Hilft leider in meinem konkreten Fall auch nicht weiter. Die Anmerkungen zur I/S sind leider auch nicht ergiebiger gewesen als im Bauer/v. Oefele.

  • Versuchs mal hier und hier.
    Ansonsten hat Dänemark doch ein Handelsregister. Wurde ein Auszug vorgelegt ?
    Wenn Du nicht weiter kommst, musst Du wohl doch ein Gutachten bezüglich Deiner Fragen in Auftrag geben.

  • Die I/S ist das dänische Gegenstück zur GbR. Sie ist gesetzlich nicht geregelt kann jedoch im dänischen Handelsregister eingetragen werden.

    Formforschriften gibt es in Dänemark grundsatzlich nicht.

    Von daher gilt, dass sämtliche Mitglieder bei einem Mitgliederwechsel mitwirken müssen, da vom Grunde her, der Vertrag geändert wird.

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