Verkäufer - aufgelöste GmbH Hinterlegung Restkaufgeld

  • Hallo Leute,
    ich will endlich diese uralte Akte loswerden.

    Im Jahre 1994 wurde hier ein Kaufvertrag (Bauträgervertrag) geschlossen. Die Eigentumsumschreibung ist noch nicht erfolgt, Restgeld liegt noch auf Notaranderkonto. Verkäufer war eine GmbH.

    Die GmbH hat zuerst die Auflösung der Gesellschaft und den Liquidator angemeldet. Dann wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Alles ist im Handelsregister eingetragen. Nun habe ich hier meinen Kaufvertrag und komme einfach nicht weiter. Den eingetragenen Liquidator habe ich mehrfach angeschrieben; er reagiert einfach nicht, wobei ich mir gar nicht mehr sicher bin, ob er überhaupt noch vertreten kann - die Meinungen gehen ja hier auseinander.

    Auf dem Konto befinden sich noch ca. 4.600,00 EUR.

    Ich habe diesen Fall auch im Unterforum "Register" https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=33964
    eingestellt und um Hilfe gebeten.

    Einer der fleissigen Rechtspfleger hatte die Idee mit der Hinterlegung. So und jetzt die Frage an die Profis. Ist hier eine Hinterlegung möglich?

  • Ein Problem für eine Hinterlegung gem. § 372 ff BGB sehe ich eigentlich nicht.
    Der Hinterlegungsgrund ist Annahmeverzug für den Fall, dass der Liquidator zu vertreten berechtigt ist, Gläubigerungewissheit, könnte damit begründet werden, dass es streitig sei, wer die Gesellschaft vertritt. Rechtlich sehe ich auch kein Problem, da das Geld nur verwahrt wird und auf begründeten Antrag jederzeit herausgegeben wird.

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