Mehrere Rentennachzahlungen

  • Da ist mir mal wieder ein Schmankerl auf den Schreibtisch geflattert, bei dem ich nicht so recht weiß, was ich machen soll.

    Der Schuldner ist in der WVP. Er hat im Verfahren und in der WVP überwiegend von Sozialhilfe gelebt. Nach langer Sozialprozessiererei stellt sich heraus, dass er doch Anspruch auf verschiedene Renten hätte und nun erhebliche Nachzahlungen anfallen.
    Er kriegt eine erhebliche Nachzahlung nach § 31 BVG und zusätzlich aus Berufsschadensausgleich jeweils für Zeiträume von vor Insolvenzeröffnung bis heute. Außerdem eventuell noch aus diversen anderen Sachen wie Ehegattenunterstützung (oder so).

    Die Zahlung nach § 31 BVG ist wohl unproblematisch, da sie gem. § 54 SGB unpfändbar ist und damit nicht in die Insolvenzmasse und unter die Abtretungserklärung fällt.

    Was ist aber mit den übrigen Nachzahlungen? Der Berufsschadensausgleich ist ja wohl pfändbar. Sollte man da eine Nachtragsverteilung anordnen? Momentan habe ich noch keine Ahnung, was da überhaupt pfändbar gewesen wäre. M.E. muss ich den Schuldner so stellen, wie wenn er die Renten von Anfang an bekommen hätte. Dabei ist aber wohl auch ein Problem, dass das Sozialamt evtl. hier Leistungen verrechnet. Andererseits habe ich wohl auch das Problem, dass hier mehrere Sozialleistungen gezahlt werden und damals natürlich keine Zusammenrechnung stattgefunden hat, weil man nicht wusste, dass sie der Schuldner kriegt...

    Klingt jetzt alles etwas verwirrend - ist es auch, aber vielleicht kann wer was Nützliches beisteuern.

    Zuerst wäre für mich momentan interessant, ob ich hier mal ins Blaue eine Nachtragsverteilung für die Beträge anordnen sollte, die bis zur Verfahrensaufhebung angefallen sind. Nach Verfahrensaufhebung sind sie ja ggfls. von der Abtretungserklärung umfasst.

  • Danke rainer, das hilft mir schon mal weiter.

    Ich frage mich aber immer noch, ob ich bezüglich der evtl. pfändbaren Rückstände bis Aufhebung eine Nachtragsverteilung anordnen sollte.
    Ich befürchte allerdings, dass ich dann noch größeren Ärger an der Backe habe, denn dann wird das Versorgungsamt nichts auszahlen und von mir wissen wollen, was denn nun pfändbar ist... ... was aber wieder von einer evtl. Verrechnung mit den Sozialleistungen abhängt und man dann wieder die Frage einer evtl. Zusammenrechnung (rückwirkend möglich??) hätte.
    Wahrscheinlich ist es das beste mal einfach abzuwarten...

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