Nachlasssicherung Tiere

  • Habe da das Problem mit einem Verstorbenen, welcher Tiere hinterlassen hat. Erben unbekannt, keiner kümmert sich.
    Ordnungsamt, welches Wohnung versiegelt hat, erklärt sich nicht für zuständig. Tierheim erklärt regelmäßig, dass es Tiere nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung übernimmt. Frage mich wo da der Tierschutz bleibt.
    Ich kann derzeitig nicht sagen ob Geld da ist. Erblasser war wohl Sozialhilfeempfänger.
    Was veranlasst ihr regelmäßig wenn Tiere vorhanden sind um die sich niemand kümmert?

  • a) Tiere frei laufen lassen, bis das Ordnungsamt zuständig ist.
    b) Schlachter anrufen.

    :teufel:

    Ernsthaft - keine Ahnung. Ich würde ggfs. den Tierschutzverein vor Ort kontaktieren.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • je nach größe des tieres ziegelstein bis vorschlaghammer.

    ne im ernst. Auch ein Nachlasspfleger wird die Tiere nicht bei sich aufnehmen, seine aufgabe ist die sischerung des nachlasses.
    Haustiere: es wird nichts anderes übrigbleiben als dass sich der tierschutzbund darum kümmert. früher oder später werden neue herrchen gefunden oder die tiere eben eingeschläfert. Nutzvieh:
    NP anordnen der die Tiere verkauft.

  • wenn ein Hund auf der Strasse ausgesetzt wird, verlangt das Tierheim zur Aufnahme doch auch keinen Kostenvorschuss (vom Hund ?)

  • Also erst einmal kam die Mitteilung vom Ordnungsamt, welches sich für die Nachlasssicherung nicht für zuständig hält. O.k.
    Das Ordnungsamt erklärt, dass wenn jemand ein Tier findet und sich an den Tierschutzverein wendet, dieser an das Ordnungsamt verwiesen wird. Das Ordnungsamt muss regelmäßig Geld für die Unterbringung des Tieres zahlen. Holt sich das Geld dann zurück vom Besitzer - soweit gefunden wird -. Bei Katzen sei das jeweils eine Freude. Bei mir handelt es sich dieses Mal um Echsen.
    Wie gesagt wo bleibt hier der Tierschutz, wenn alles so kompliziert gemacht wird. Nachlasspflegschaft ordne ich nicht an. Die zwei Echsen werden nichts bringen, im übrigen existiert kein sicherungsbed. Nachlass bzw. kein Nachlass. Der Revisor steigt mir aufs Dach.
    Nur ist mein Problem im Allgemeinen interessant. Was ist wenn mal ein Hund dabei ist. Die Echsen haben für 4 Tage Futter. Um den Hund muss man sich sofort bemühen.
    Hat diesbezüglich niemand Erfahrungen gemacht?

  • Bisher habe ich - zum Glück - keinerlei Erfahrungen damit. Mir fällt nur der Zoo oder eine artgerechte Tierhandlung ein. Aber die Regelung kann nicht Aufgabe des NL-Gerichts sein. Ein Tierheim bekommt doch auch öffentliche Gelder, oder täusche ich mich? Da können sie doch nicht einfach die Hilfe für die Tiere verweigern! Vielleicht kommt es darauf an, ob es kleine Eidechsen oder große Warane sind?? Und als letztes Mittel könnte man schnell das Erbrecht des Fiskus feststellen, wenn die Erben unbekannt sind. Meine Kollegin hatte einen Hund in einem solchen Fall. Den hat das Tierheim aufgenommen.

  • O.k. ich habe mich entschieden dem Tierschutzverein eine Meldung zukommen zu lassen. Schließlich kümmern die Leute sich auch um Hunde aus dem Ausland, dürften sich also auch um einheimische Probleme kümmern.

  • Die Zuständigkeit des Ordnungsamts wird sich auf herrenlose und Fundtiere beschränken. Oben wurde bereits auf das Stadt- oder Kreisveterinäramt hingewiesen.

    Zitat

    Nachlasspflegschaft ordne ich nicht an. Die zwei Echsen werden nichts bringen, im übrigen existiert kein sicherungsbed. Nachlass bzw. kein Nachlass. Der Revisor steigt mir aufs Dach.

    Das Nachlassgericht hat bei solchen rechtlichen Entscheidungen nicht die Meinung des Bezirksrevisors oder seine erwartete Reaktion als Entscheidungsgrund zu berücksichtigen. Welchen Wert die Reptilien haben, lässt sich erst nach einer Begutachtung durch eine sachkundige Person sagen. Je nach Rasse kann er erheblich sein. Wenn eine Nachlasspflegschaft aus anderen Gründen nicht in Betracht kommt, wäre an eine Feststellung des Erbrechts des Fiskus ohne vorherige Veröffentlichung zu denken.

    Zitat

    Tierschutzverein eine Meldung zukommen zu lassen

    Angehörige des Tierschutzvereins haben nicht das Recht, die Wohnung zu betreten oder die Tiere an sich zu nehmen.

  • @Draco: Volle Zustimmung

    Bei so einer Konstellation kommt das Nachlassgericht nicht umher zu handeln, nämlich einen Nachlasspfleger zu bestellen, der sich dann um die Tiere kümmern muss. Natürlich kann auch das Gericht selbst Sicherungsmassnahmen ergreifen.

    Ist dann der Nachlass tatsächlich absolut mittellos, muss m.E. das Ordnungsamt die Kosten für die Unterbringung oder Einschläferung der Tiere aufbringen. Wer denn sonst? Die Vergütung des NLPflegers ist vom NLG gegen den Fiskus festzusetzen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Hallo zusammen,

    ich habe heute einen Anruf einer jungen Frau bekommen. Ihr Vater sei am Sonntag verstorben. Sie sei die einzige Tochter, ihr Vater sei geschieden. Der Nachlass erscheint überschuldet und sie möchte ausschlagen. Nun sind aber wohl Tiere vorhanden. Tauben und 2 Hunde, einer davon ein 2 jähriger reinrassiger Deutscher Schäferhund. Sie wollte nun wissen, ob sie die Tiere ins Tierheim bringen darf. Ich bearbeite Nachlass nur in der Vertretung und habe jetzt leider keine Ahnung, wie ich sie beauskunften soll. Ich habe zugesagt, mich zu melden.
    Ich sehe das Problem, dass sie damit über einen Teil des Nachlasses verfügen würde. Was ist denn so ein reinrassiger Hund so wert? Ich kenne mich damit leider selbst nicht gut genug aus.
    Aktuelle kümmere sich wohl der Nachbar um die Tiere, also füttere sie. Sie hat nun aber auch Angst, eine Anzeige durch irgendwelche Tierschützer zu bekommen, die der Meinung sein könnten, die Tiere seien verwahrlost.
    Meine Idee war jetzt, einen Nachlasspfleger zu bestellen, da auch die Mietswohnung zu kündigen ist. Ist das der richtige Weg, oder gibt es noch ein "milderes Mittel"?

    Vielen Dank fürs Mitdenken!

  • Wenn die Tochter als Notmaßnahme die Tiere in Tierheim bringt, geht das in Ordnung. Was die Tiere Wert sind, spielt keine Rolle, Tierschutz geht immer vor. Es könnte nur sein, dass der Ablieferer für die Futterkosten aufkommen muss, deshalb würde ich der Tochter raten, die Polizei zu benachrichtigen und die können dann die Sofortmaßnahmen einleiten. Eine Nachlasspflegschaft brauchts dafür nicht.

  • Das Gericht kann auch anordnen, dass die Tiere ins Tierheim zu bringen sind.

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (11. April 2013 um 21:47)

  • Wenn Sie aber sowieso einen braucht da die Mietwohnung zu kündigen ist, dann kann er sich auch um diese Abwicklung kümmern.

  • In NRW gibt es für die Siegelung des Nachlasses durch die Gerichtsvollzieher zumindest diese Regelung:

    Behandlung der vorgefundenen Gegenstände und Tiere
    2.1.2.1
    Verfügungen von Todes wegen, die im Nachlass vorgefunden werden, nimmt der Gerichtsvollzieher an sich und liefert sie unverzüglich an das Amtsgericht ab.
    2.1.2.2
    Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere und andere wertvolle oder wichtige Urkunden, die im Nachlass vorgefunden werden, sind zu hinterlegen. Diese Gegenstände dürfen jedoch aus besonderen Gründen unter gehöriger Aufsicht in der Wohnung des Erblassers belassen werden, wenn sie dort genügend gesichert sind. Dem Erben, den Verwandten des Erblassers oder anderen geeigneten Personen kann vorgefundenes Geld zur Besorgung des Begräbnisses und zur einstweiligen Fortführung des Haushalts, des Gewerbes oder der Landwirtschaft gegen Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden.
    2.1.2.3
    Andere bewegliche Sachen sind möglichst in verschließbaren Räumen oder Behältnissen unterzubringen. Tiere sind in geeigneten und artgerechtenRäumen oder Behältnissen unterzubringen.
    2.1.2.4
    Sachen, die einer besonderen Wartung bedürfen, und Tiere gibt der Gerichtsvollzieher erforderlichenfalls einem Dritten in Obhut und vereinbart mit ihm das Notwendige wegen einer etwa zu gewährenden ortsüblichen Vergütung.
    2.1.2.5
    Sachen, die leicht verderblich sind oder bei denen die Kosten der Aufbewahrung in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem Wert stehen, darf der Gerichtsvollzieher veräußern. Der Erlös ist zu hinterlegen.
    2.1.2.6
    Findet der Gerichtsvollzieher in dem Nachlass des Bediensteten einer öffentlichen Behörde dienstamtliche Schriftstücke oder sonstige Sachen, die aufgrund des Dienstverhältnisses heraus verlangt werden können, sorgt er für ihre sichere Verwahrung, sofern nicht die Behörde, welcher der Verstorbene angehörte, oder die Aufsichtsbehörde für die Sicherung der Sachen selbst sorgt.

  • Wenn die Tochter als Notmaßnahme die Tiere in Tierheim bringt, geht das in Ordnung. Was die Tiere Wert sind, spielt keine Rolle, Tierschutz geht immer vor. Es könnte nur sein, dass der Ablieferer für die Futterkosten aufkommen muss, deshalb würde ich der Tochter raten, die Polizei zu benachrichtigen und die können dann die Sofortmaßnahmen einleiten. Eine Nachlasspflegschaft brauchts dafür nicht.


    Ich weiß gar nicht, was manche gegen Nachlasspflegschaften haben. M.E. ist dies ein Paradefall für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft. Dann sind die Viecher versorgt. Ich mach mich doch nicht zum Ziegenhirten !

  • ollik

    Zitat

    Ich weiß gar nicht, was manche gegen Nachlasspflegschaften haben

    genau das ist das Problem in vielen Amtsstuben der Nachlassgerichte, die permanente Scheu vor der Einrichtung einer Nachlasspflegschaft. In anderen Fällen da diskutieren wir den Begriff der Bedürftigkeit und hier wo das Viehzeug verhungern kann, da soll keine vorliegen. Wo hält den der Mann die Tiere, das ist doch garantiert keine Mietswohnung, den Vermieter möchte ich sehen. Aber Herausfordernd ist auch, das die Tochter ausschlagen will! aber noch nicht ausgeschlagen hat!

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Die Tochter hat Montag bei ihrem Wohnsitzgericht einen Termin zur Ausschlagung.
    Die Hunde und die Tauben befinden sich im Garten. Gibt wohl dort auch einen Hundeunterstand und das Taubenhaus.

    Gibt jetzt nen Nachlasspfleger...

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