Hallo,
folgender Fall:
GS wird an Flst. bestellt, gebucht im Grundbuch:
"Flst 444
- hierzu Gemeinderecht an den noch unverteilten Gemeindebesitzungen"
Als Pfandbesitz bei der GS-Bestellungsurkunde wurde nur das Flst. 444 aufgeführt, ohne das Gemeinderecht.
Ist das ausreichend?
Grundschuld mit Gemeinderecht
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Sonnenschein -
28. Januar 2009 um 12:22
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Würde mir reichen, da auch bei einer Auflassung das radizierte Gemeinderecht (also Dein Fall) nicht aufgeführt sein muss, um trotzdem mit erfasst zu sein (BayObLGZ 1970, 21).
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Würde mir reichen, da auch bei einer Auflassung das radizierte Gemeinderecht (also Dein Fall) nicht aufgeführt sein muss, um trotzdem mit erfasst zu sein (BayObLGZ 1970, 21).
Sehe ich auch so -
Vielen Dank, Andreas.
Könntest Du mir bitte sagen, wo ich deine angegebene Entscheidung finde? Hab bei Juris nichts gefunden...
danke -
BayObLG, Beschluss vom 4.2.1970, Az. 2 Z 76/69
Mir ist nur die Fundstelle BayObLGZ selbst bekannt, die wir hier in der Bibliothek haben. -
Danke.
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Danke Andreas, ich habe die Entscheidung nach längerem Suchen gefunden:)
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Hallo,
folgender Fall:
GS wird an Flst. bestellt, gebucht im Grundbuch:
"Flst 444
- hierzu Gemeinderecht an den noch unverteilten Gemeindebesitzungen"
Als Pfandbesitz bei der GS-Bestellungsurkunde wurde nur das Flst. 444 aufgeführt, ohne das Gemeinderecht.
Ist das ausreichend?
Was ist das denn? Muss mir als Westfale das was sagen? Oder gibt es so was nur in Bayern?? -
[Was ist das denn? Muss mir als Westfale das was sagen? Oder gibt es so was nur in Bayern??
Guckst du bei Schöner/Stöber RdNr. 1175 -
Was es nicht alles gibt!!!
So was habe ich noch nie gesehen, und werde es hoffentlich auch nie zu Gesicht bekommen.
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