Pfändungsbeschluss zu Arrestbeschluss

  • Hallo,

    habe beim LG gerade den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschluss zum Arrestbeschluss auf den Tisch bekommen. Habe soetwas noch nie gemacht.
    Die Sache eilt wohl. Wälze derzeit Kommentierung, habe aber noch nicht viel gefunden.
    Was muss ich bei dem Erlass beachten?
    Wie geht die Zustellung? Über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle?
    Wir sind hier bei Gericht dezimiert und irgendwie hat keiner der Anwesenden eine Ahnung zu diesem Fall. Deswegen entschuldigt die blöden Fragen.

    ^..^

    Einmal editiert, zuletzt von Heike (30. Januar 2009 um 14:23) aus folgendem Grund: Ergänzung



  • Dinglicher Arrest?

    Dann schau mal in §§ 929, 930 ZPO. ;)

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