Anordnung in das Vermögen?

  • Hallo,

    wahrscheinlich könnt ihr mir ja weiterhelfen:

    Bei der Überprüfung nach § 120 IV ZPO gibt die Partei an, dass mittlerweile ein bei einem Mieter und Bauverein auf 5 Jahre angelegtes Guthaben von 57.500,-- EUR vorhanden ist. Den Geldbetrag hat sie im März 06 im Verlaufe eines Rechtsstreits vor einem anderen Gericht zugesprochen bekommen. PKH-Bewilligung war bereits 2004.

    Ich habe der Partei angekündigt, dass Anordnung in das Vermögen beabsichtigt ist. Daraufhin wird eine Bescheinigung des Geldinstituts vorgelegt, wonach das Sparkonto auf 60 Monate unkündbar sei (Der Guthabenbetrag ist in der Bescheinigung allerdings nicht genannt.) Weiterhin bietet die Partei Ratenzahlung ab Oktober 06 an, weil sie ab dann eine Teilzeitstelle als Lehrerin habe. Bislang war sie Studentin. Derzeit habe sie kein Einkommen und werde von ihrer Mutter unterstützt. Ab morgen wird sie jedoch erst mal für ca. sechs Wochen im Ausland weilen.

    Ich würde es richtig finden, in das Vermögen anzuordnen, weil es m.E. nicht sein kann, dass das fest angelegte Vermögen einer PKH-Partei, das diese erst nach PKH-Bewilligung erworben hat, unangetastet bleibt. :mad: Wäre es der Partei zuzumuten, den Betrag zu verpfänden oder einen Kredit aufzunehmen? - Was meint Ihr dazu? Kennt jemand vielleicht einschlägige Entscheidungen?

  • Wenn es kein zweckgebundenes Kapital ist (was ich mir nicht vorstellen kann), zählt es definitiv nicht als Schonvermögen.
    Ich würde Einmalzahlung anordnen und dann ist es ihre Sache, wo sie dieses Geld herbekommt und wie sie das der Bank aus dem Kreuz leiert.

    Man muss unterstellen, dass sie im März 2006 positiv gewusst hat, dass die Prozesskosten in deinem Verfahren nur gestundet waren, daher hat sie die langfristige Anlegeart selbst zu vertreten, da gibt´s m.E. doch gar keine Diskussion.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Zitat von Goldfisch


    Weiterhin bietet die Partei Ratenzahlung ab Oktober 06 an.



    Wenn die Raten die Gesamtkosten decken, würde ich Ratenzahlung anordnen.
    Hab ich auch schon gemacht, wenn Vermögen da war und Ratenzahlung angeboten wurde.
    Im Beschluss stand dann drin, dass Einmalzahlung anzuordnen wäre, dass aber aus Billigkeitsgründen Ratenzahlung angeordnet würde. Die Zahlung der Raten habe aus dem Vermögen zu erfolgen und der Gesamtbetrag werde sofort fällig, wenn ein Zahlungsverzug eintritt.

    Alles mit dem Bezi abgestimmt, passt und funzt wunderbar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!