Ermächtigung für Notar zur Erteilung einer weiteren vollst. Ausfertigung

  • Halllo liebe Kollegen,

    ich brauche mal Hilfe. Mir liegt ein Antrag des Notars vor zur Erteilung einer Ermächtigung für eine weitere vollstreckbare Ausfertigung einer Grundschuldbestellungsurkunde.
    In dieser haben sich 4 Personen persönlich haftend verpflichtet eine Grundschuld zu übernehmen.
    Einer dieser Personen hat nun nach Anhörung mitgeteilt, dass er seine Anteile an der GbR übertragen hat und der neue Eigentümer seine Zustimmung nicht erteilt.
    In der Urkunde ist eine GbR nicht beurkundet.
    Jetzt ist nun die Frage was ich machen soll ?
    Inieweit muss man denn prüfen ob die Übertragung wirksam ist ? Kann man eine Ermächtigung bzgl der anderen erteilen und den Antrag bzgl. des einen zurück weisen ? :confused:
    Bis wohin reicht denn die Prüfungspflicht des Rechtspflegers ?:gruebel:
    Für Hilfe wäre ich dankbar. Bis dahin, schon mal danke.:)

  • Ich meine, wenn da von der GbR in der Urkunde keine Rede ist, kann man die Ermächtigung ohne weiteres erteilen. Er hat sich ja auch verpflichtet mit seinem persönlichen Vermögen zu haften, da interessiert dich nicht ob er die GbR-Anteile abgetreten hat. Er haftet in der Urkunde ja nicht als Gesellschafter sonder als natürliche Person.

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