Guten Abend alle miteinander,
ich hab hier nen kleines Problem. MB und VB wurden jeweils mit falscher Straßenbezeichnung "Rotstenstraße" statt "Rotsteinstraße" beantragt.
Bislang alles kein Problem. Pfüb erlassen usw.
Nun ist der zuständige GV mit Vollstreckung beauftragt und moniert den Schreibfehler.
Ich kann doch nun einfach beim Mahngericht eine Berichtigung gem. § 319 ZPO beantragen, oder?
Lieben Gruß und vielen Dank schonmal vorab
Steffi