Maßregelvollzug

  • Hallo, 


    ich muss zum ersten mal ich eine Strafzeit berechnen mit Maßregelvollzug. Mir ist bekannt, dass dieser grundsätzlich bis zum 2/3 Zeitpunkt anzurechnen ist auf die Strafe, jedoch wird vorliegend der Maßregelvollzug noch vor Eintritt des 2/3 Zeitpunkts unterbrochen und der Verurteilte kommt in Strafhaft.


    Hier die Daten:


    Rechtskraft des Urteils: 19.10.2007


    Strafe: 2 Jahre 6 Monate + Entzug


    anrechnungsfähige Zeiten: 4 Tage und U-Haft vom 05.02.2007 - 18.10.2007 (insg. 260 Tage)


    Organisationshaft: 19.10.2007 - 08.01.2008 (82 Tage)


    Maßregelvollzug: 09.01.2008 - 04.11.2008


    ab dem 05.11.2008 wieder Strafvollzug.


    Der 2/3 Zeitpunkt ist nach meiner Berechnung der 22.12.2008 (ohne Organisationshaft, diese wird hier nach dem Maßregelvollzug von der Strafhaft abgezogen), also nach der tatsächlichen Unterbrechung. 

    Wann ist die Strafe zu Ende?

  • Strafzeitberechnung


    Strafbeginn
    09.01.2008 TB
    +2Jahre
    +6Monate

    U-Haft
    05.02.2007 TB - 18.10.2007 TE 256Tage
    Anzurechnen
    -4 Tage
    gesamt 260Tage

    eigentliches Strafende
    21.10.2009 TE

    2/3-Termine
    Günstigster 21.12.2008 TE
    AR 21.12.2008 TE
    AV 22.12.2008 TE
    KR 21.12.2008 TE
    KV 21.12.2008 TE
    2 Monate ---

    1/2-Termine
    Günstigster 21.07.2008 TE
    AR 21.07.2008 TE
    AV 22.07.2008 TE
    KR 22.07.2008 TE
    KV 22.07.2008 TE
    6 Monate ---

    Strafende abzgl. 82 Tage Orga-haft wäre dann am 31.07.2009 TE.

  • Vielen Dank für die Hilfe!

    Ich hatte Bedenken, ob ich nicht die Strafe mit dem Ende
    des Maßregelvollzug unterbrechen muss.

    Meine Überlegung war, am 04.11.2008 zu unterbrechen und dann 1/3 der Reststrafe (303 Tage abzgl. Org.Haft, also 221 Tage) beim Beginn des Strafvollzugs am 05.11.2008 draufzurechnen.
    Strafende wäre dann der 13.06.2009.

    Diese, im Ergebnis günstigere Berechnung, ist aber wohl nicht richtig, oder?

  • Also wenn man die Strafe am 04.11.2008 TE unterbricht, kommt man auf noch zu vollstreckende 351 Tage (abzgl. 82 Tage Orga-Haft). Strafende wäre dann auch der 31.07.2009.

    Du kannst ja nicht so tun als ob durch die Maßregel tatsächlich 2/3 der Strafe verbüßt sind, wenn doch von dem 2/3-Termin (21.12.2008 TE) die Maßregel bereits beendet war !!! Es sind durch die Maßregel nunmal nicht volle 2/3 verbüßt.

    Alles klar ?

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