Hallo zusammen,
ist eine Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder ähnliche Abhängigkeit als Inhalt einer Rück-AV zulässig?
Hallo zusammen,
ist eine Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder ähnliche Abhängigkeit als Inhalt einer Rück-AV zulässig?
Also ich denke ja und bilde mir ein sowas schon mal in einer Bewilligung gesehen zu haben. Warum soll man soetwas nicht absichern können.
Ist halt keine sehr juristische Äußerung.:)
Ich meine so etwas schon eingetragen zu haben; ich halte den Inhalt für bestimmbar und deshalb für eintragungsfähig.
Der Inhalt ist zwar bestimmbar - aber trotzdem vermutlich - schlecht nachweisbar.
Ich habes schon eingetragen; mit den gleichen Bauchschmerzen, mit denen ich Sektenangehörigkeit eingetragen habe.
Sehe ich wie Carlo und trage daher ein. Im Grunde ist es Sache der Beteiligten und des Notars, wie sie die Bedingungen ausgestalten. Sobald die Bedingung bestimmbar ist, trage ich ein.
Sehe ich wie Carlo und trage daher ein. Im Grunde ist es Sache der Beteiligten und des Notars, wie sie die Bedingungen ausgestalten. Sobald die Bedingung bestimmbar ist, trage ich ein.
Volle Zustimmung!
Ich trage sowas auch ein. Wie der Eintritt der Bedingung nachgewiesen werden kann, interessiert mich an dieser Stelle nicht.
Wie Tarzan und Mola.
Ich habe das wohl auch schon eingetragen (wenn mich meine Erinnerung nicht trügt).
Da alle das gleiche Bauchgefühl wie ich habe (irgendwie komisch, aber o. k.), werde ich eintragen.
Danke an alle!
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