Hall Ihr Lieben,
ich habe folgende Fall:
Eheleute haben Untererbbaurecht von der Stadt erworben.
Diese hat im Erbbaurechtsbestellungsvertrag der Grundstückseigentümerin ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Die Zustimmung der Grundstückseigentümerin zur Veräußerung des Obererbbaurechts ist erforderlich.
Die Erbbauberechtigte muss die Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsbestellungsvertrag ihren Rechtsnachfolgern auferlegen, was sie im Untererbbaurechtsbestellungsvertrag getan hat.
Ist zur Veräußerung des Untererbbaurechts die Zustimmung der Grundstückseigentümerin erforderlich und hat diese eventuell für diesen Verkaufsfall ein Vorkaufsrecht oder betrifft dies nur das Verhältnis Eigentümerin/Obererbbauberechtigte und ist beim Verkauf des Untererbbaurechts nicht zu beachten?
Könnt Ihr mir evtl. Textstellen sagen? Der Schöner/Stöber gibt hierzu nichts her und wir haben keinen anderen Kommentar.
Vielen Dank schon mal und viele Grüße von Tara