Vollstreckung Schul - OWi Ungehorsamsarrest

  • Muß man eigentlich bei der Vollstreckung eines Ungehorsamsarrestes (nach Nichtzahlung Bußgeldbescheid und Nichterfüllung Arbeitsauflage § 98 I OWiG) was besonderes beachten (Mitteilungen und so) ?
    Verwendet Ihr da das gleiche Formblatt wie bei "normalem" Jungendarrest ?

  • Gott sei Dank nicht, ich kann s immer an den Vollstreckungsleiter bei der Jugendarrestanstalt abgeben. Also Mitteilung BZR, Jugendamt und Schuldienststelle, Zählkarte und dann weg damit ?
    Wie geht s eigentlich weiter, wenn er die Woche abgesessen hat und dann weiter nicht zur Schule geht ?

  • Gott sei Dank nicht, ich kann s immer an den Vollstreckungsleiter bei der Jugendarrestanstalt abgeben. Also Mitteilung BZR, Jugendamt und Schuldienststelle, Zählkarte und dann weg damit ?



    Mehr ist m.E. nicht zu machen. ( macht bei uns alles SE)


    Wie geht s eigentlich weiter, wenn er die Woche abgesessen hat und dann weiter nicht zur Schule geht ?



    Like Dinner for one. neuer Bußgeldbescheid ....

  • Gott sei Dank nicht, ich kann s immer an den Vollstreckungsleiter bei der Jugendarrestanstalt abgeben. Also Mitteilung BZR, Jugendamt und Schuldienststelle, Zählkarte und dann weg damit ?



    Mehr ist m.E. nicht zu machen. ( macht bei uns alles SE)


    Ist zwar schon ein paar Monate her bei mir, aber ich glaube mich zu erinnern, dass OWi-Sachen nicht dem BZR mitgeteilt werden.


    Wie geht s eigentlich weiter, wenn er die Woche abgesessen hat und dann weiter nicht zur Schule geht ?


    Alle neuen Verstösse sind durch neuen Bußgeldbescheid zu ahnden (Der vermutlich auch wieder bei Dir landen wird). Diese Sache ist dann vorbei, da in OWi-Sachen nicht mehr als eine Woche Arrest verhängt werden darf.

  • Hallo, muss das Thema hier nochmal aufgreifen!
    Wenn ich das VH wieder bei mir hab (erledigt) was passiert denn dann?
    Bei mir wurde ein Bußgeld durch BEschluss in Arbeitsstunden umgewandelt. Werden die jetzt noch weiter vollstreckt, oder hat sich das durch den Arrest erledigt und weglegen?

    Dann würde ich gerne mal wissen, ob hier irgendjemand die Aufbewahrungsbestimmungen kennt? Ich mache STrafsachen gerade in Vertretung, mit 0 Ahnung!

  • Ich muss mich hier mal dranhängen, ich hab meinen allerersten Ungehorsamsarrest und bin etwas planlos.

    Arrest wurde verhängt vom Richter wg. Nichterfüllung Auflagen. Jugendlicher hatte danach nochmal die Möglichkeit, die Auflagen zu erfüllen, was wieder nicht passiert ist. Jetzt habe ich die Akte auf dem Tisch. Läuft das jetzt genau wie normaler Arrest? Ich nehme das Formular 1200 in Forumstar und gebe das Verfahren zur Vollstreckung an das AG mit Jugendarrestanstalt ab, warte bis die Akte zurückkommt und vollstrecke dann die Auflagen einfach weiter?

    Vielen Dank im Voraus!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!