Ich soll u.a. einen Rangvorbehalt eintragen. Problematisch ist dabei m.E., dass hinsichtlich der Zinsen und Nebenlesitungen in der Bewilligung nur gesagt ist:
"nebst Zinsen und sonstigen Nebenleistungen von zusammen bis zu 30 % jährlich ab heute".
- Ist es zulässig, Zinsen und Nebenleistungen hier nicht näher zu trennen?
Aus den Ausführungen im Schöner/Stöber (12. Auflage) zu den Rn. 2134, 2136 u. 2137 kann ich weder das eine noch das andere genau herauslesen.
. - Sofern obige Eintragung möglich ist, was mache ich dann, wenn ich ein Recht mit z.B. 15 % Jahreszinsen und 10 % einmaliger Nebenleistung eintragen soll? "Passt" eine einmalige Nebenleistung in den Vorbehalt?
Ich denke, es müsste gehen, da "10 % einmalig" ja weniger ist als "10 % jährlich" und selbst "10 % jährlich" würden passen.
Stehe leider gerade ziemlich auf dem Schlauch und wäre für ein paar Hilfestellungen, Meinungen usw. dankbar!