FamFG - Allgemein, Zustellung, Rechtsmittel

  • @hawkind: hm, die auch noch anhören? grds. war es doch vorher auch der fall, dass wenn die ein gesetzlicher Erbe den Erbschein beantragt und an eides statt versichert, dass auch alle anderen Erben die Erbschaft angenommen haben auch gleich den Erbschein erteilt haben.

    finde es so mühselig auch jetzt bei einfacher gesetzlicher Erbfolge alle anzuhören.

    aber wenns so gewollt ist, muss ich es wohl tun



    ja, ich denke, das ist so gewollt (und von mir schon immer so praktiziert), d.h. die Versicherung, dass alle angenommen haben, hat mir noch nie gereicht (also entweder Vollmacht oder Anhörung).

  • mir hingegen (in unzweifelhaften Fällen) schon immer und bis mich das Hans. OLG in Bezug auf § 7 IV FamFG vs. Gesetzesbegründung zu § 345 FamFG {bei Vorliegen einer glaubhaften eidesstattlichen Versicherung Versicherung über die Annahme der Erbschaft} eines besseren belehrt, vorläufig auch weiterhin.

    Es lebe § 9 RpflG.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Brauche für meinen Zurückweisungsbeschluss eine Rechtsmittelbelehrung. Hat jemand eine für mich?

    Hab bei Juris schon herausgefunden dass das OLG zuständig ist. Nun möchte ich das Ding natürlich gerne wasserdicht haben.

  • Warum sollte für einen Zurückweisungsbeschluss ein besonderes Rechtsmittel abweichend von der "normalen" Beschwerde nach FamFG gelten ?
    Was spielt das OLG im Hinblick auf § 64 I FamFG für eine Rolle bei der RMB ?

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