Veröffentlichung der Erteilung der RSB

  • Ich brauche dringen mal Hilfe. Ich will die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung veröffentlichen. Leider finde ich nicht, ob die VÖ im Amtsblatt genügt, oder auch im Bundesanzeigererfolgen sollte ( wäre ja auch eine Kostenfrage ). Kann mir jemand helfen ? Wie wird es woanders gehandhabt ?
    Vielen Dank ! :confused:

  • Vorgeschrieben: nein, da habe ich auch nichts gefunden, in § 300 III steht nichts von Bundesanzeiger oder ähnliches. Damit also § 9 I: in dem für das Gericht bestimmten Blatt oder Medium.

    Aber § 9 II: wenn vom Gericht gewünscht auch wiederholt und anders.

    Bei mir ist maßgebliches Medium das Internet, entsprechende Verordnung des Landes gibt es. Das Portal Insolvenzbekanntmachungen ist mittlerweile auch weitreichend bekannt, akzeptiert und zugänglich. Daher veröffentliche ich in der Regel nur dort (ausser BuAnz ist noch vorgeschrieben). In begründeten Ausnahmefällen auch in der Lokalpresse. Die Erteilung RSB würde ich aber da nicht veröffentlichen.

    Übrigens wird in dem von mir verwendeten Eröffnungsbeschluss ausdrücklich auf die Internetveröffentlichung hingewiesen.

  • also wir veröffentlichen diese "alten" Verfahren dort wo sie zu "ihrer" Zeit veröffentlicht werden musten, soll heißen Staatsanzeiger, Bundesanzeiger und ggf. örtliche Gazette! Die VÖ im Internet erfolgt immer, auch wenn es die 1999 noch nicht gab :)

  • Richtiger Hinweis von Pina, Internet als Veröffentlichung eigentlich nur ab dem Zeitpunkt, als es eingeführt wurde. Die maßgeblichen Übergangsvorschriften haben das nicht bedacht, soll mit der nächsten Änderung InsO aber kommen. Und die hat das Kabinet ja schon beschlossen.

  • Äh, ich weiss bislang nur von einem Kabinettsbeschluss über das "Insovlenzvereinfachungsgesetz", in Kraft treten wäre eine Frage der Entscheidung, Erlass und Verkündung. Ist das Gesetz schon in der Lesung im Bundestag?
    Will heissen, rainer196522003, was weisst Du schon mehr?

  • Ich was im Juli auf einem Seminar in Fischbachau. Dort war der Richter (Stephan oder so), der im Ministerium tätig war und der hat uns mitgeteilt, dass es beschlossenen Sache sei, dass das Vereinfachungsgesetz zum 01.01.2007 in Kraft tritt.

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