Zitat von Ernst P.Alles anzeigen Zitat von DiaboloVielleicht besteht auch die Möglichkeit der ratenzahlung.
Ratenzahlung halte ich bei Ordnungs- und Zwangsgeldern für nicht sinnvoll.
Meine Vollstreckungsaufgträge bei Zwangs-/Ordnungsgeldern an die Gerichtsvollzieherverteilerstellen enthalten immer folgenden Zusatz:
Falls d. Schuldner/in nicht zahlt oder unpfändbar ist, wird um Angabe des Arbeitgebers oder sonstiger pfändbarer Vermögensgegenstände gebeten.Im Hinblick auf die vorrangig zu erbringende Handlung, die Grund der Vollstreckung ist, wird seitens des Gerichts Stundungs- oder Ratenzahlungsgesuchenbereits jetzt widersprochen.
Auch wäre es nicht Sinn und Zweck des OrdnungsgeldesZwangsgeldes, dieses in Raten abzuleisten.
Auch liegt es nicht in Händen d. Schuldners/Schuldnerin die Modalitäten der Vollstreckung festzulegen.
D. Schuldner(in) wurde vor der Vollstreckung ausreichend Gelegenheit gegeben den hiesigen Anforderungen nachzukommen.
Gut; einverstanden. Wie gewohnt zeigst Du "gesunde Härte"