Zeuge zum Termin nicht erschienen, ihm wurde Ordnungsgeld auferlegt, bei Nichtbeitreibung 1 Tag Ordnungshaft,
Zeuge wurde zur Zahlung aufgefordert, angemahnt, dann erfolgte Vollstreckungsauftrag, GVZ konnte Zeugen nicht antreffen
dann erfolgte Antrag auf eV mit gleichzeitiger Beantragung eines Haftbefehls bei Verweigerung der Abgabe der eV, Haftbefehl wurde Erlass
HB konnte durch GVZ nicht durchgesetzt werden, da Zeugen nicht angetroffen, dieser bittet nunmehr um Terminsnachricht mdH: Hält sich der Schuldner nur selten in seiner Wohnung auf, so obliegt es dem Schuldner den für die Verhaftung in Betracht kommenden Zeitpunkt zu bestimmen
Wie würdet ihr denn jetzt weiter verfahren? Ladung und Aufnahmeersuchen? Weiß irgendwie nicht weiter
Ordnungsgeld-Haftbefehl schlägt fehl
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max2006 -
24. Februar 2009 um 14:59
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der Schuldner hat jetzt bereits eine Teilzahlung von 103,95 € geleistet, Ordnungsgeld beträgt 100,00 € zzgl. Kosten von nunmehr 10,50 € ZU und 36,00 € GVZ
kann ich jetzt überhaupt noch weiter vollstrecken? -
Das OG ist gezahlt, also keine Vollstreckung mehr. Wenn der mickerige Rest nicht gezahlt werden sollte, wird dieser bei uns kurzerhand zum Soll gegen den Zeugen gestellt. Fertisch.
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Im Übrigen:
Ladung zum Haftantritt scheidet aus, da es sich um die Vollstreckung von erzwingungshaft handelt. Der GV kann dann maximal zu Wochenendzeiten oder Nachzeiten -aber dann mit gesondertem Beschluss (!)- versuchen, ihn anzutreffen zwecks Vollstreckung des HB. -
aber wird die Zahlung nicht zuerst auf die Kosten und dann das Ordnungsgeld angerechnet? Oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?
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Das OG ist gezahlt, also keine Vollstreckung mehr. Wenn der mickerige Rest nicht gezahlt werden sollte, wird dieser bei uns kurzerhand zum Soll gegen den Zeugen gestellt. Fertisch.
Alles andere wäre unverhältnismäßig! -
also müsste ich die Akte jetzt zum Richter vorlegen, damit dieser den HB aufhebt
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aber wird die Zahlung nicht zuerst auf die Kosten und dann das Ordnungsgeld angerechnet? Oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?
Das ist in der "normalen" ZV so; aber nicht bei Ordnungshaft, da es hier um Freiheitsentziehung geht.
also müsste ich die Akte jetzt zum Richter vorlegen, damit dieser den HB aufhebt
Nein, einfach Vollstreckung einstellen und restliche Kosten zum Soll. -
Dankeschön.
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aber wird die Zahlung nicht zuerst auf die Kosten und dann das Ordnungsgeld angerechnet? Oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?
Das spielt insofern keine Rolle, wenn der Gegenwert für 1 Tag Haft höher ausfällt als der zu zahlende Restbetrag.
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