Vergütung nicht mwst.-pflichtiger Betreuer

  • Die Meinung des OLG München ist zwar nicht meine Meinung, aber die der hiesigen BezRevs. Es werden Einkommensvorteile zugebilligt, die der Gesetzgeber nicht gesehen und nicht gewollt hat.
    Ich habe vor Monaten Frau Sabine Bätzing MdB, die für das VBVG zuständige Dame, angemailt mit der Bitte um Mitteilung, ob das denn so gewollt und behandelt sei. Keine Antwort.


  • Die folgenden Gerichte wollen so genannten Kleinunternehmern i.S.d. § 19 UStG lediglich einen um 16 % reduzierten Stundensatz zusprechen: LG Passau, Beschluss 1 T 263/05 vom 22.12.2005 (dieses Verfahren läuft derzeit in der weite-ren Beschwerde beim OLG München unter dem AZ 33 Wx 015/06, zwischenzeitlich wohl entschieden s.o.)
    AG Ludwigshafen, Beschluss 8c XVII 79/05 vom 19.12.2005, FamRZ 2006, 361 (m. Anm. Lütgens)
    AG Neustadt, Beschluss XVII 0302/01 vom 23.12.2005
    AG Grünstadt, Beschluss XVII 136/05 vom 21.12.2005

    Demgegenüber hat das LG Frankenthal (Pfalz) durch Beschluss 1 T 32/06 vom 2.2.2006 der Ansicht beigetreten, dass auch bei einem nicht umsatzsteuerpflichtigen Betreuer von den ungekürzten Inklusivstundensätzen des § 4 Abs. 1 VBVG auszugehen ist.
    Ebenso LG Mönchenglad-bach, Beschluss 5 T 42/06 vom 12.04.2006

    Quelle: http://www.betreuerlexikon.de/VBVG_Rechtsprechung.pdf

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Welcher Betreuer ist denn nicht mehrwertsteuerpflichtig?
    Meines Erachtens unterliegen doch alle Berufsbetreuer der Mehrwertsteuer, oder etwa nicht?

    @wer will ihn wissen
    Hatte mich auch schon gewundert, wie das mit der Pauschale inklusive Mehrwertsteuer ist, bezahlt doch der Berufsbetreuer derzeit 16 %, der Betreuungsverein jedoch nur 7%. Einen Unterschied der Stundensätze für Berufs- Vereinsbetreuer gibt es allerdings nicht.

  • Frau Bätzing MdB (SPD) ist nicht mehr im Rechtsausschuss und damit auch nicht mehr auf dem Gebiet des Betreuungsrechts tätig, weil sie im November 2005 zur Drogenbeauftragten der Regierung ernannt wurde.
    Nach meiner eigenen Erfahrung scheint es leider ständige Praxis zu sein, dass Frau Bätzing an sie gerichtete Anfragen entweder überhaupt nicht oder erst nach Monaten beantworten lässt, obwohl sie auf ihrer wichtig daherkommenden Homepage sowohl die Mailadresse ihres Wahlkreisbüros als auch diejenige in Berlin für Anfragen ausdrücklich zur Verfügung stellt. Mag sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen. Das offensichtliche Desinteresse an den Erfahrungen der gerichtlichen Praxis wirft allerdings ein bezeichnendes Licht darauf, mit welchem Gesetzesschrott sich die betreffende Dame mit dem von ihr federführend mitgestalteten VBVG aus dem Rechtsgebiet der Betreuung verabschiedet hat.

  • Zitat Anja:

    Welcher Betreuer ist denn nicht mehrwertsteuerpflichtig?

    Alle Betreuer, die im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz erzielt haben und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird.

    Zu den Einzelheiten der Kleinunternehmerregelung vgl. § 19 UStG.


  • Anja:
    Der Gesetzgeber hat die unterschiedlichen MWSt.-Sätze ausdrücklich in seine Überlegungen aufgenommen und die Bevorzugung der Betreuungsvereine gebilligt mit der Begründung, mit diesen zusätzlichen (freien) Mitteln seien die Betreuungsvereine in der Lage, verstärkt ehrenamtliche Betreuer zu suchen und zu schulen.
    Man sieht, dass die Blauäuigigkeit keine Grenzen kennt.

    Was #5 letzter Satz angeht, kann ich dieser Äußerung nur zustimmen.

  • Zitat von Wer will ihn wissen

    Anja:
    Der Gesetzgeber hat die unterschiedlichen MWSt.-Sätze ausdrücklich in seine Überlegungen aufgenommen und die Bevorzugung der Betreuungsvereine gebilligt mit der Begründung, mit diesen zusätzlichen (freien) Mitteln seien die Betreuungsvereine in der Lage, verstärkt ehrenamtliche Betreuer zu suchen und zu schulen.
    Man sieht, dass die Blauäuigigkeit keine Grenzen kennt.

    Was #5 letzter Satz angeht, kann ich dieser Äußerung nur zustimmen.



    Ach ja, stimmt, das mit dem Betreuungsverein habe ich schonmal gehört. Alzheimer läßt grüßen. Das der örtliche Betreuungsverein Schulungen für ehrenamtliche Betreuer anbietet, habe ich ja jedoch noch nie gehört, kann ich aber eigentlich mal in die Runde werfen, wenn mal wieder einer vom Betreuungsverein bei mir im Büro auftaucht.

  • Wie "Wer will ih wissen" schon schrieb, sollen die Betr.Vereine den Überschuss, den Sie dadurch mehr in der Tasche haben, dass sie nur zu 7% umsatzsteuerpflichtig sind, die Pauschale aber bzgl. des Mwst.Satzes von 16% veranschlagt wurden, in die sog. "Querschnittsaufgaben" investieren.

    Das die Vereine u.a. auch diese Aufgaben zu erfüllen haben und insoweit auch Geld, Personal und Arbeit zu investieren haben, war nach meiner Kenntnis u.a. ein Grund warum die Betr.Verein (bzw. die Vereinsbetreuer) von der Pflicht zur RL-Pflicht und von manchem Genehmigungserfordernis befreit sind.

    Apropos 16% Mwst: Man darf gespannt sein, ob im Rahmen der beschlossenen MwSt-Erhöhung auch die Pauschalen des VBVG geändert werden.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Zitat Ernst P.:

    Apropos 16% Mwst: Man darf gespannt sein, ob im Rahmen der beschlossenen MwSt-Erhöhung auch die Pauschalen des VBVG geändert werden.

    Ich würde wetten, dass nicht!

  • Zitat von juris2112

    Zitat Ernst P.:

    Apropos 16% Mwst: Man darf gespannt sein, ob im Rahmen der beschlossenen MwSt-Erhöhung auch die Pauschalen des VBVG geändert werden.

    Ich würde wetten, dass nicht!



    Mit Sicherheit nicht! Habe vor kurzem dazu Stellung nehmen müssen ob aus Sicht des Vormundschaftsgerichts dazu Bedenken bestehen, die Pauschalen aufgrund Mwst. Erhöhung nicht zu erhöhen.
    Es wird wohl darüber beraten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Berufsbetreuer aufgrund nicht Erhöhung der Pauschale, ihre Arbeit niederlegen und sich quasi niemand finden würde, der nun für die paar "Kröten" die Arbeit macht. Ich denke dazu, dass dies im Osten aufgrund der aktuellen Arbeitslage, wohl nicht der Fall sein wird und die Berufsbetreuer die Mehrwertsteuererhöhung, wenn auch zähneknirschend, letztlich schlucken werden.

  • Zitat von Anja


    Mit Sicherheit nicht! Habe vor kurzem dazu Stellung nehmen müssen ob aus Sicht des Vormundschaftsgerichts dazu Bedenken bestehen, die Pauschalen aufgrund Mwst. Erhöhung nicht zu erhöhen.
    Es wird wohl darüber beraten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Berufsbetreuer aufgrund nicht Erhöhung der Pauschale, ihre Arbeit niederlegen und sich quasi niemand finden würde, der nun für die paar "Kröten" die Arbeit macht. Ich denke dazu, dass dies im Osten aufgrund der aktuellen Arbeitslage, wohl nicht der Fall sein wird und die Berufsbetreuer die Mehrwertsteuererhöhung, wenn auch zähneknirschend, letztlich schlucken werden.



    Seh' ich genauso. Viele haben sich doch als Betreuer selbständig gemacht, da sie in ihrem Job nur noch schlecht was bekommen haben. Habe ich zumindest von einigen unserer Betreuer gehört. Mit der Arbeit ist halt jeder erpressbar. Das haben die großen Konzerne schon lange erkannt.:mad:

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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