brauche dringend Hilfe

  • Hallo an alle, mir ist was voll peinliches passiert. :oops:
    Ich habe in einer Verkehrsunfallsache den gegnerischen Fahrer verklagt und als zweites nicht die richtige Versicherung. STatt der gegnerischen Versicherung habe ich die Haftpflichtversicherung unseres Mandanten verklagt.

    Bleibt außer Klagerücknahme noch eine andere Möglichkeit?

  • Wenn die Klage schon an die Haftpflichtversicherung zugestellt wurde und die sich auch schon einen RA genommen hat, kommst du wohl mit einer Berichtigung da nicht mehr raus. Mir fällt da auch nur ein - Klagerücknahme bezüglich der Haftpflicht und Erweiterung bezüglich der gegnerischen Versicherung. Allerdings wäre es nicht fair, die Kosten dem Mandanten aufzudrücken. Blöd gelaufen, aber wir sind alle nur Menschen.

  • Die Haftpflichtversicherung des Mandanten hat hier angerufen. Wir haben gesagt dass ein Versehen vorliegt. Einen RA haben die sich noch nicht genommen. Die Haftpflichtversicherung hat das dem Gericht wohl so mitgeteilt.

  • Kann ich hier noch die KLage bezüglich der Versicherung zurücknehmen und bezüglich der gegnerischen (richtigen) Versicherung erweitern?

  • Kann ich hier noch die KLage bezüglich der Versicherung zurücknehmen und bezüglich der gegnerischen (richtigen) Versicherung erweitern?


    denke schon, weil ja ein Beklagter bleibt :cool:

  • Kann ich hier noch die KLage bezüglich der Versicherung zurücknehmen und bezüglich der gegnerischen (richtigen) Versicherung erweitern?



    Ja, das Verfahren ist ja noch anhängig.

  • Kann ich hier noch die KLage bezüglich der Versicherung zurücknehmen und bezüglich der gegnerischen (richtigen) Versicherung erweitern?



    Ja, das Verfahren ist ja noch anhängig.

    Führt aber bei der Kostenentscheidung auch im Obsiegensfall zu Problemen, da gegenüber einer Partei die Klage zurückgenommen wurde und somit kein volles Obsiegen mehr vorliegt.


  • Führt aber bei der Kostenentscheidung auch im Obsiegensfall zu Problemen, da gegenüber einer Partei die Klage zurückgenommen wurde und somit kein volles Obsiegen mehr vorliegt.


    Prinzipiell schon, aber so wie der Sachverhalt dargestellt wurde, wird es hier vermutlich zu keinen Problemen kommen. Die Haftpflichtversicherung hat sich ja telefonisch gemeldet und keinen RA beauftragt. Sie wird also hier nichts machen, so dass ihr keine Kosten entstehen. Vermutlich wird sie dann auch keine Kostenentscheidung beantragen. Und wenn, dann ergeht diese nicht im Endurteil sondern gesondern mittels Beschluss.
    Im weiteren Verfahren steht dann diese Versicherung nicht mehr im Rubrum sondern nur noch die Versicherung des Gegners. Und dann ergeht dort eine KGE, da könnte der Kläger durchaus vollumfänglich obsiegen.

  • Führt aber bei der Kostenentscheidung auch im Obsiegensfall zu Problemen, da gegenüber einer Partei die Klage zurückgenommen wurde und somit kein volles Obsiegen mehr vorliegt.


    Richtig. Der gemachte Fehler würde jedoch auch durch (Teil-)Klageabweisung "bestraft" werden, wenn das Passivrubrum nicht entsprechend berichtigt werden würde. So oder so blöd gelaufen... :shit

  • dass es blöd gelaufen ist, war von Anfang an klar. Es geht ums "Retten" und zwar am kostengünstigsten (ob die eigene Haftpflicht vorsichtshalber informiert werden sollte, steht auf nem ganz anderen Blatt)

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