Hallochen
brauche mal eure Hilfe.
Ich habe im März einen Bestattungsvorsorgevertrag nach § 1811 BGB genehmigt. Nun stellt sich heraus, dass die Betreuerin für den Betroffenen bereits vor Erteilung meiner Genehmigung alles erledigt hatte und auch bereits einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, da er nun unter die Vermögensschongrenze gefallen ist. Wenn mir das vorher gewußt hätte, hätte ich doch den Vertrag nicht genehmigt.
Nun verweigert das Sozialamt, zu Recht, die Zahlung von Sozialhilfe. Hinzu kommt auch noch, dass der Betroffene vor ca. 3 Wochen die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Es waren also auch Schulden da, die vielleicht eher bezahlt hätten werden sollen, als solche eine Bestattungsvorsorge zu machen.
Da m.E. hier der § 55 FGG nicht greift, will ich die Genehmigung widerrufen, natürlich auch um mich abzusichern, denn ich hätte sicher tiefer prüfen müssen.
Könnt ihr mir einen Rat geben?
Danke schon mal
Jana
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!