Eine kurze Frage am frühen Morgen: Behandel ich die Pfändung einer eigenheimzulage genauso wie die Pfändung von Steuererstattungsansprüche- also nach § 46 AO erst nach Ablauf des Kalenderjahres.
Die WFA will die Eigenheimzulage 2009 pfänden.
vieln Dank
Pfändung Eigenheimzulage
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Mikosch -
4. März 2009 um 08:42
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Vielen Dank . Hatte ich nicht gefunden
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Vielen Dank . Hatte ich nicht gefunden
War ja auch im InsoForum versteckt. -
Bin mal gespannt, wann die erste Abwrackprämie gepfändet wird.:D
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Bin mal gespannt, wann die erste Abwrackprämie gepfändet wird.:D
Gedanken hierzu wurden sich schon gemacht. -
Bin mal gespannt, wann die erste Abwrackprämie gepfändet wird.:D
Gedanken hierzu wurden sich schon gemacht.:daumenrau:daumenrau:daumenrauWir arbeiten dran:daumenrau
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Ging da etwas (oder mehr) an mir vorbei?
Stöber schweigt sich in der 15. Auflage dazu aus......
Warum?
Änderungen/Neuerungen?...... - aber dann hätten sie doch besonders behandelt werden müssen, oder?
Wieder was dazugelernt: Der Anspruch auf Eigenheimzulage kann frühestens nach Entstehung gepfändet werden, und dann auch nicht für den gesamten Förderzeitraum, sondern nur jeweils der Anspruch für das laufende (und zurückliegende) Jahre, soweit die materiellen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Für jedes weitere Jahr kann die Pfändung frühestens am 01.01. erfolgen (vgl. Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., Rz. 121d ff.).
Damit erfasst auch der Insolvenzbeschlag nur den Anspruch für das jeweils laufende Jahr. Im Ausgangsfall dürfte daher einem Verfahrensabschluss nichts entgegenstehen, wobei zu beachten ist, dass bei Verzögerung der Verfahrensaufhebung über den Jahreswechsel hinaus die Zulage des Folgejahres nochmal in die Masse muss. -
Vielleicht weil die EigZulage seit 5 Jahren nicht mehr gewährt wird und es nur noch für ca. 2-3 Jahren einige Altfälle gibt?
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Vielleicht weil die EigZulage seit 5 Jahren nicht mehr gewährt wird und es nur noch für ca. 2-3 Jahren einige Altfälle gibt?
DANKE -
Da schalte ich mich doch gleich mal ein und frage nach, weil ich nun so GAR keine Ahnung habe...
Normaler Pfänder und nun pfändet er "auf Auszahlung der Eigenheimzulage für das Kalenderjahr 2013".Ähm... Häh?
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Kein Problem. Kannste so drin lassen. Sie wird zwar seit dem 1.1.2006 nicht neu gewährt, der Förderzeitraum betrug aber 8 Jahre. Davon ab kann unter abtrusen Konstellationen der Förderzeitraum u. U. sogar erst 2013 beginnen (Gewährung ab Bauantrag in 2005, Fertigstellung und Einzug in 2013).
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Vielen Dank
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