Urteilsanmerkungen/Kommentare

  • Ein gesundes Neues :beifallkl.

    @ La Flor de Cano: Sind die Marken-Entscheidungen Dein Hobby. Andere lesen die "Titanic" oder wahlweise auch den "Eulenspiegel". Du führst Dir die Urteile des Bundesgerichtshofs zu Gemüte.

    "Wir" lesen hier nur den Postillion. ;)


  • Ich hab eine, ich hab eine !
    (Beschwerde gegen NVT-Zurückweisung MK-Rückzahlungsanspruch.)
    :D

  • BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - I ZR 36/14
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    c) Die Belegbarkeit von Werbeaussagen über kosmetische Mittel erfordert im Hinblick auf die in Nr. 3 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 enthaltenen Regelungen nicht, dass die Aussagen als wissenschaftlich gesichert anzusehen sind.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 61/14
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    b) Ein Bestattungsunternehmer, der für seine Dienstleistungen unter Angabe von Preisen für einzelne Bestattungsarten wirbt, hat im Hinblick auf die bei jeder Beerdigung anfallenden, entweder in Form von Entfernungspauschalen oder anhand eines Kilometerpreises berechneten Überführungskosten die hierfür maßgeblichen Berech-nungsparameter und deren Höhe anzugeben.
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    (Mit Preisliste)

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Erinnert mich an ein Insolvenzverfahren eines Steinmetzbetriebs. Da wurden (Muster)Grabsteine verkauft, die die Käufer dann bei Bedarf abfordern konnten. Eine Dame am Telefon meinte zu mir, sie würde gern den Grabstein für ihre Mutter abholen lassen. Ich habe ihr darauf geantwortet, dass dies nicht Not tut, da das Unternehmen weiter arbeitet und ihr den Grabstein gern auf dem Gottesacker aufstellen kann. Ihre Antwort lautete: Aber meine Mutter ist doch gar nicht tot :eek:. Das nennt man wohl Schnäppchen-Jagd per excelance.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • ...

    Der Tod ist die einzige Gewissheit, die man nach Immobilienblase, Bankensterben und Deflation heute noch haben kann.


    Heißt das, dass Du Steuern zahlen nicht mehr als Gewissheit einstufst? :eek: Ich dachte, nur die Cum-Ex-Begünstigten hätten diese Gewissheit abgeschafft :cool:

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Heißt das, dass Du Steuern zahlen nicht mehr als Gewissheit einstufst?

    Gerade das habe ich noch nie :eek:.
    Vor einiger Zeit sagte ein Bekannter, den ich für einen sehr fähigen Steuerberater halte: Bei manchen Steuergesetzen kann man auch als Steuerberater nur noch raten :gruebel:

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich mach mal hier weiter damit:

    Ich halte es für richtig , Zinsen erst ab dem Tag nach Eröffnung zuzusprechen, es würde aber von der bisherigen Rechtsprechung des BGH abweichen. In Randnummer 19 kann ich dazu nichts finden, in Randnummer 31 heisst es unter Verweis auf IX ZR 96/04, Zinsen seien ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zuzuerkennen.

  • Schon, aber schau Dir die Daten an: Eröffnung war 1 Tag vor Zinsbeginn und die Zinsen sind laut Tenor im überschießenden Umfang abgewiesen worden. Also, welche Schlüsse sind daraus zu ziehen?

    Mal ein Tipp ;): an löst sich von älterer Rechtsprechung, ohne dies richtig zuzugeben. Macht der IX. Senat ja ab und zu.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Schon, aber schau Dir die Daten an: Eröffnung war 1 Tag vor Zinsbeginn und die Zinsen sind laut Tenor im überschießenden Umfang abgewiesen worden. Also, welche Schlüsse sind daraus zu ziehen?

    Mal ein Tipp ;): an löst sich von älterer Rechtsprechung, ohne dies richtig zuzugeben. Macht der IX. Senat ja ab und zu.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Leider ist die erstinstanzliche Entscheidung nicht veröffentlicht. Theoretisch ist ja auch möglich, dass lediglich die Zinsen der Höhe nach nicht berechtigt waren. Nachdem neulich wieder mal eine meiner Anfechtungsklagen von der Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen verwiesen worden ist, habe ich auch acht Prozent über Basis geltend gemacht. :D

    Und hinterher heisst es dann klarstellend: "Dies widerspricht auch nicht der bisherigen Rechtsprechung des Senats. Soweit die Entscheidung soundso Anlass dazu gegeben haben sollte, dies anders zu verstehen..."

  • @schneider: Die 8 Prozentpunkte über Basis sind doch nur konsequent, wenn der Anspruch aus Insolvenzanfechtung als Handelssache behandelt wird.:cool: Warum nicht gleich 9 Prozentpunkte?

    Im Übrigen ging es in der neuen BGH-Entscheidung um eine Hauptforderung von 4.500,00 €, also machten die Zinsen für einen Tag immerhin 0,63 € aus. Das macht wohl deutlich, warum man hier eine offizielle Rechtsprechungsänderung für obsolet hielt.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • @schneider: Die 8 Prozentpunkte über Basis sind doch nur konsequent, wenn der Anspruch aus Insolvenzanfechtung als Handelssache behandelt wird.:cool: Warum nicht gleich 9 Prozentpunkte?

    Im Übrigen ging es in der neuen BGH-Entscheidung um eine Hauptforderung von 4.500,00 €, also machten die Zinsen für einen Tag immerhin 0,63 € aus. Das macht wohl deutlich, warum man hier eine offizielle Rechtsprechungsänderung für obsolet hielt.

    - War noch ein Altfall.

    - Dann rechnen die aber nicht mit den Anschlussberufungen, die Super-Querulant-Lawyer wegen dieses einen Tages in solchen Fällen eingelegt hat! :D

  • BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 74/15

    Die den Schuldner im eröffneten Verfahren treffenden Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gelten auch im Nachtragsverteilungsverfahren; sie können mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

    [Einer Haftanordnung steht nicht entgegen, dass dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt worden ist, Ergänzung des Einsenders]

    Es war definitiv der falsche Fall um für den Schuldner irgend etwas zu erreichen:
    Bei angemeldeten Forderungen von ca. 300.000,- Euro bestand verschwiegenes Auslandsvermögen von rund 1 Mio. Euro, auf das ein Gläubiger und dann auch der Insolvenzverwalter aufmerksam wurden. Zur Durchsetzung der Einziehung wurde im Nachtragsverteilungsverfahren eine Auslandsvollmacht benötigt, die der - wegen Steuerhinterziehung vorbestrafte - Schuldner verweigerte.

    In dem Fall war also eines klar: Irgendwie muss das Geld zur Masse kommen und der Schuldner das seinerseits erforderliche dazu tun. Wer es dann gleichwohl mit Mitwirkungsvermeidung probiert, sollte sich eine aussichtsreichere Konstellation suchen. :D


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 3/15 ohne Leitsatz


    Der Antragsgegner ist Insolvenzrichter am Amtsgericht Hamburg und Leiter der Abteilung 67c.

    Am 4. Februar 2014 besuchte einer der Insolvenzrichter ohne Vorankündigung das Hamburger Büro der Antragstellerin, weil er Zweifel an der Existenz des Büros hatte.

    Wer macht den hier gerne Ausflüge ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 3/15 ohne Leitsatz

    Der Antragsgegner ist Insolvenzrichter am Amtsgericht Hamburg und Leiter der Abteilung 67c. Am 4. Februar 2014 besuchte einer der Insolvenzrichter ohne Vorankündigung das Hamburger Büro der Antragstellerin, weil er Zweifel an der Existenz des Büros hatte. Wer macht den hier gerne Ausflüge ?



    Nur am Rande
    "Leiter der Abteilung" finde ich in dem Zusammenhang ein wenig hoch gegriffen, auch wenn der BGH es so geschrieben hat. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist 67c eine normale richterliche Geschäftaufgabe und beim Amtsgericht heißt der einzelne Spruchkörper eben "Abteilung". Damit wäre er ganz normal Referatsrichter.

    Aber mal zum Kern:
    Waren heute ja mehrere Entscheidungen, in denen der BGH doch einige Vorgaben gemacht hat, was er als Anforderung fürs Listing/Delisting gelten lässt und was nicht. Ortsnähe ist kein taugliches Kriterium für Listing, Anlügen des Insolvenzgerichts aber eun taugliches Kriterium fürs Delisting. Dagegen sind vereinzelte Fehler der Amtsführung, insbesondere ohne Masseschädlichkeit kein Grund zum Delisten.

    Insgesamt fand ich es recht ausgewogen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Deinem "Kern" stimme ich zu.

    Zum "Rand"-Problem: Uninteressant ist auch, dass 67c zuvor bereits im von ihm beantragten Prozesskostenhilfeverfahren unterlegen war:


    OLG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2014 - 2 VA 4/14, BeckRS 2014, 22722

    BGH, Beschl. v. 19.11.2014 - IV AR (VZ) 5/14, BeckRS 2014, 22639

    Schöner Zeitvertreib.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • ... Zum "Rand"-Problem: Uninteressant ist auch, dass 67c zuvor bereits im von ihm beantragten Prozesskostenhilfeverfahren unterlegen war:

    OLG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2014 - 2 VA 4/14, BeckRS 2014, 22722
    BGH, Beschl. v. 19.11.2014 - IV AR (VZ) 5/14, BeckRS 2014, 22639
    Schöner Zeitvertreib.



    Wobei er ja, wie die jetzige Entscheidung in der Sache zeigt, PkH jedenfalls bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen hätte bekommen müssen. Er war der falsche Beklagte, daher war die Verteidigung aussichtsreich.

    Andererseits: Ein Richter mit PkH? Hamburg zahlt zwar nicht so gut, wie manche andere Bundesländer, aber Bedürftigkeit?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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