Urteilsanmerkungen/Kommentare

  • Düsseldorf oder Duisburg - das ist hier die Frage :confused:


    Düsseldorf oder Duisburg oder Köln - Wo ist der Unterschied? Liegt doch alles nahe beieinander :teufel:

    Ach, kommt das bei euch auch öfter vor? Wir nennen das versehentliche Montagsentscheidungen, obgleich wir mittlerweile davon ausgehen, dass das Methode hat.


    Ab und zu. Ich nenne es gezielte Beratung und entsprechende Vorbereitung des Insolvenzantrags durch einige Kollegen, die wissen, dass die meisten TH wegen 800 Euro sich nicht mit der Anfechtung beauftragen lassen :cool:

  • Ich nenne es gezielte Beratung und entsprechende Vorbereitung des Insolvenzantrags durch einige Kollegen, die wissen, dass die meisten TH wegen 800 Euro sich nicht mit der Anfechtung beauftragen lassen :cool:



    Also wenn ich diese Vermutung habe, dann gibt es garantiert eine Beauftragung. Insolvenzverwaltung ist doch auch die Herstellung von Gerechtigkeit (bzw. von dem, was der Insolvenzverwalter für Gerechtigkeit hält).

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Düsseldorf oder Duisburg oder Köln - Wo ist der Unterschied? Liegt doch alles nahe beieinander :teufel:

    Du kommst wohl nicht aus dem Rheinland und weißt nicht wie die sich lieben, oder?????



    Ich denke, tube weiß das ganz genau. Sonst hätte er doch nicht :teufel: gewählt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Gegs, Du verstehst mich :blumen:

    Ich habe mir übrigens mal von einem Bürger Düsseldorfs erzählen lassen, dass eine Weile am Flughafen Köln-Bonn ein Werbeplakat mit der Aufschrift "Willkommen in Düsseldorf" gab und für viel Stimmung gesorgt hat (möglicherweise war das auch ein Köln-Plakat am Flughafen Düsseldorf, ich weiß es nicht mehr ganz genau). Dann haben wir uns zugeprostet, er mit Alt, ich mit Bier. :karnevali

  • na so verschieden sind die Düsseldorfer und die Kölner ja an sich nicht.
    Im Sinne der rheinischischen Lehre liegt Düsseldorf in Westfalen (Benrahter Linie - verläuft auch oberhalb des Gaumensegels).
    Aber was Geselligkeit betrifft, steht der normale Düsseldorfer dem Kölner in nix nach. Oki, Alt schmeckt doch dann irgendwie nach Bier, was man nicht von jedem Kölsch behaupten kann. Um letzteres aber mal so richtig zu beleuchten, fehlt da was marketing-mäßiges. Otto der Welfe hat es ja drauf gehabt, mit der Stiftung des Königsschreins. Da das mit dem Glauben nicht mehr so ganz funzt, könnte Köln zum Mekka der Nierenkranken werden. Reinisch reinigende Flüssigkeit reinschieben, die zwar Alkohol enthalten soll, aber merkt man nicht, und die Nierensteine lösen sich oder so.
    Ups, das gehört irgendwie nicht hierher, hoffe, ich krieg keinen Stress deswegen. I.Ü. isch bin bonner ! Meine Heimat ist international (ja das ist eine Anspielung). Boah jetz is aber jut, denken selbst geneigte Leserinnen und Leser, stimmt !
    greez Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • a) Die Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders in der Wohlverhaltensperiode durch die Erste Änderungsverordnung zur Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung findet für die Tätigkeit des Treuhänders ab 7. Oktober 2004 Anwendung; für seine Tätigkeit davor gilt die frühere Fassung.
    b) Zu vergleichen ist die Regelvergütung nach § 14 Abs. 1 und 2 InsVV mit der Mindestvergütung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 und 2 InsVV, jeweils bezogen auf die gesamte Dauer der Tätigkeit. Die höhere Vergütung ist festzusetzen.
    c) Der Zuschlag nach § 14 Abs. 3 Satz 2 InsVV kann nicht zur Regelvergütung verlangt werden; er setzt nicht voraus, dass auch ohne Verteilung die Mindestvergütung anzusetzen wäre.
    d) Der Zuschlag von 50 € wird für jeweils fünf Gläubiger gewährt, auch für die ersten fünf Gläubiger, wenn insgesamt an mehr als fünf Gläubiger verteilt wurde.

    BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 261/09 -



    Die Entscheidung ist insoweit auch ganz beachtenswert, weil der BGH mal rechnet

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Dennoch kann ich so auf den ersten Blick nicht erkennen, wo genau das Problem das Antragstellers/Klägers lag und wieso sich der BGH damit befassen musste. Ergibt sich das nicht alles aus dem Gesetz? :gruebel:

  • Die Probleme lagen:

    a. bei der Anwendbarkeit, Vefahrenseröffnung vor 1.1.2004;
    b. bei der anweichenden Formulierung: § 14 : Hat er die durch Abtretung eingehenden Beträge an mehr als 5 Gläubiger verteilt, so erhöht sich diese Vergütung je 5 Gläubiger um 50 Euro. zu § 2:..erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger ..
    c. die Frage, wie das Verhältnis Regel/Mindestvergütung zu betrachten ist.

    Hierzu gab es mehrere Entscheidungen, zitiert beim BGH und auch Aufsätze, ZVI 2010 Heft 1 und ZInsO 2010, Heft 22

    Den Aufsatz in der ZVI würde ich gerne mal lesen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Hinsichtlich der 50,00 gibt es wohl eine Entscheidung LG Lübeck, die ungefähr sagt, dass die ersten 5 Gläubiger, an die verteilt wird, ohnehin von der Grundvergütung erfasst sind.Für die weiteren müssen 5 voll sein, d.h. für Verteilung an 9 Gläubiger kein Zuschlag....und das haben einige AGs mit Freude aufgegriffen.....

  • Zitat

    Auch nach Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung und nach Erteilung der Restschuldbefreiung hat die Treuhänderin einen Anspruch bezüglich des den unpfändbaren Teils des Einkommens des Schuldners übersteigenden Teil des Einkommens des Schuldners im Hinblick auf sein eigenes Einkommen.

    Zitat

    LG Duisburg, Urteil vom 18. 10. 2010 - 4 O 178/09


    Das habe ich nicht verstanden. Was soll die Aussage: "... im Hinblick auf sein eigenes Einkommen." mir sagen? War das zur Vergütungsberechnung? Oder soll entgegen BGH doch der pfändbare Teil weiterhin gezogen werden? Aber was soll dann der obige Hs?


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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • das Ziel der Entscheidung ist klar, man will was vom Schuldner haben, was er regelwidrig vereinnahmt hat, siehe Besprechung in der NZI 2011, Heft 1.

    Ich halte die Entscheidung für ziemlich wirr.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • das Ziel der Entscheidung ist klar, man will was vom Schuldner haben, was er regelwidrig vereinnahmt hat, siehe Besprechung in der NZI 2011, Heft 1.

    Ich halte die Entscheidung für ziemlich wirr.



    Naja, Danke, werde ich morgen mal lesen und versuchen zu verstehen;)

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  • Der Satz liest sich als hätte sich jemand von hinten durch das Knie in das Herz geschossen.

    Im Zusammenhang mit der Abtretung ist die Entscheidung völliger Unsinn, weil es um die Vereinnahmung von Zahlungen geht, die die TH`in nach Ablauf von 6 Jahren aufgrund der Abtretung erhalten hat.

    Ich musste die Entscheidung auch drei mal durchlesen bevor ich kapiert habe, was das Gericht damit eigentlich sagen wollte.

    Vielleicht ging es ja nur um die Klagebefugnis der TH`in :confused:

    Insofern stimme ich LFdC zu. Verwirrender geht es wohl kaum.

  • So, ich habe das jetzt gelesen. Weiter bin ich immer noch nicht. ich weiß nur, dass in Duisburg ein Treuhänder u.U. bis zum Sankt Nimmerleins Tag Treuhänder bleibt und es da somit eine Lebensaufgabe sein kann. Und das ein Treuhänder keinen Titel benötigt. Denn wenn ich es recht verstehe, kann der rückständige Beträge einfach über die ansich auf 6 Jahre begrenzte Abtretungserklärung weiter reinholen. aber nur bezogen aufs eigene Einkommen...:eek:

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  • Das mit dem eigenen Einkommen hat wohl mit der Ehefrau zu tun, soweit ich den Satz richtig verstanden habe. Das Gericht hat aber auch die 6 Jahre Laufzeit der Abtretung angesprochen.

    Es ist mir nur unverständlich, dass der Rententräger in dem Fall wohl über die 6 Jahre hinaus gezahlt hat.

    Ich überwache in allen Insolvenzfällen diese Laufzeit der Abtretung, prüfe allerdings vorher, ob das Insolvenzverfahren auch schon aufgehoben war. Nach 6 Jahren gibts dann nichts mehr!

    Dass viele Arbeitgeber und Versicherungsträger diese Frist nicht überwachen liegt meiner Meinung nach auch an den Treuhändern. So gut wie kein TH teilt mir mit, wenn das Verfahren aufgehoben wird. Schon gar nicht bekomme ich einen Beschluss über die Bestellung des TH nach der Aufhebung und die Abtretungserklärung gibt es auch nur in seltenen Fällen ohne gesonderte Anforderung.

    Ich bitte den TH schon in der Bestätigung des Eingangs des Eröffnungsbeschlusses darum, mir alle Beschlüsse des Insolvenzgerichts, besonders den Aufhebungsbeschluss und die Bestellung zum TH sowie die Abtretungserklärung vorzulegen. Trotzdem bekomme ich diese Unterlagen nur, wenn ich diese nochmals anfordere.

    Ich habe schon die Zahlungen an den TH eingestellt, weil er mir die Unterlagen nicht vorgelegt hat. Außer frechen Drohbriefen hat das aber nichts wirklich bewirkt.

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