Ich fand es ja schon immer ungerecht, dass in Fällen wie dem vom BGH entschiedenen die Kinder bei beiden Elternteilen voll als unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt wurden. Das jetzige Ergebnis gefällt mir allerdings auch überhaupt nicht. Wo will man denn da die Grenze ziehen, wie will man das genau ermitteln? Ich will so einen Antrag nicht haben. Und wie man an die
Wie hättest du die Entscheidung denn gern gehabt?
Gar nicht
Ich dachte, du fandest es ungerecht, dass die Kiddie bei beiden voll berücksichtigt wurden? Dann isses doch jetzt fein?
Ungerecht ist es ja auch, aber einfacher in der Vollstreckung. Und an dem BGH-Beschluss ist gar nichts fein. Die Umsetzung ist allenfalls in glasklaren Fällen einfach, also so fifty-fifty-Geschichten wie beim BGH. Aber ansonsten?
Da ist dann dein billiges Ermessen gefragt.