Ich hatte vor ein paar Tagen entdeckt, dass ich in der Internetanhörung vor der Festsetzung versehentlich nicht "vorläufiger" IV, sondern nur IV stehen hatte. Also habe ich lieber auch die Anhörung noch mal neu veröffentlicht. Nur weil du Paranoia hast, bedeutet das nicht, dass dich die Oberbehörden nicht kassieren werden, oder wie war das...
Urteilsanmerkungen/Kommentare
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Na, wenn das so ist, dann werde ich mir auch gleich mal einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz besorgen.
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... Nur weil du Paranoia hast, bedeutet das nicht, dass dich die Oberbehörden nicht kassieren werden, oder wie war das...
Wie jetzt??? Meinste, der Verfassungschutz ist schon an mir dran ?;) Ab sofort nenne ich mich nicht mehr "mosser" sondern "mossa" oder doch anders...
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Na, wenn das so ist, dann werde ich mir auch gleich mal einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz besorgen.
Aber vielleicht haste ja Glück und der Ex-Kollege verschreibt sich, dann machste schön Schadenersatz geltend und Voila ist die Welt wieder in Ordnung;)
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Aber vielleicht haste ja Glück und der Ex-Kollege verschreibt sich, dann machste schön Schadenersatz geltend und Voila ist die Welt wieder in Ordnung;)Bei dem läuft das Verfahren ja noch, da ist nichts zu holen.
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Aber vielleicht haste ja Glück und der Ex-Kollege verschreibt sich, dann machste schön Schadenersatz geltend und Voila ist die Welt wieder in Ordnung;)Bei dem läuft das Verfahren ja noch, da ist nichts zu holen.
Hahaha, hab' laut gelacht und ich schmeiß mich gerade weg...
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... Nur weil du Paranoia hast, bedeutet das nicht, dass dich die Oberbehörden nicht kassieren werden, oder wie war das...
Wie jetzt??? Meinste, der Verfassungschutz ist schon an mir dran ?;) Ab sofort nenne ich mich nicht mehr "mosser" sondern "mossa" oder doch anders...
Ich dachte eigentlich ganz banal an das LG und dann den BGH und das "du" war allgemein gemeint, aber wenn du (Mosser/a) auch noch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bist, dann setz dich besser rechtzeitig in Länder ohne Auslieferungsabkommen ab und tritt als Mozzer auf, die Tarnung als Rockstar ist perfekt.
Wundert mich auch, dass im RpflG nach ESUG als Qualifikationsanforderung gar nicht stand: alternativ muss der Rpfl. selbst schon eigene Erfahrungen als Schuldner haben (die ausschließliche Begleitung von zig Schuldnern in Verfahren reicht bei Anwälten für den Fachanwalt für Insolvenzrecht ja schließlich auch aus)
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ZitatIX ZB 166/10, Beschluss d. BGH v. 10.11.2011bertr. die Vergütung des vor-vorläufigen GA in Aurichdiesmal hätte es im VÖ Text: Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses im EÖ-Verfahren oder so ähnlich lauten müssen und nicht "Vergütung der Mitglieder des vorläufigen GA"....
Ich finde diese Entscheidung auf der Seite des BGH nicht...... und auch nicht auf die verwiesene IX ZB 167/10....
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ZitatIX ZB 166/10, Beschluss d. BGH v. 10.11.2011bertr. die Vergütung des vor-vorläufigen GA in Aurichdiesmal hätte es im VÖ Text: Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses im EÖ-Verfahren oder so ähnlich lauten müssen und nicht "Vergütung der Mitglieder des vorläufigen GA"....
Ich finde diese Entscheidung auf der Seite des BGH nicht......
Die ist da noch nicht veröffentlicht worden.
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Die ist dort auch noch nicht eingestellt, aber z.B. unter dem dejure-link bei ibr-online zu finden, mit vollem Rubrum, schon sehr merkwürdig.
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Die ist da noch nicht veröffentlicht worden.
Vermutlich wird die erst in einer Woche eingestellt, wenn das gemeinschaftliche Schämen erledigt ist.
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Vielleicht handelt es sich auch um einen Veröffentlichungsfehler des BGH :D?
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Die ist da noch nicht veröffentlicht worden.
Vermutlich wird die erst in einer Woche eingestellt, wenn das gemeinschaftliche Schämen erledigt ist.
Vielleicht konnte es dem Betroffenen noch nicht zugestellt werden, weil der sich, beispielsweise in der Karibik, eine neue Existenz aufgebaut hat.
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Vielleicht handelt es sich auch um einen Veröffentlichungsfehler des BGH :D?
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Vielleicht handelt es sich auch um einen Veröffentlichungsfehler des BGH :D?
me, too .
Wobei ich mal gehört habe, das Absetzen an sich ginge gar nicht mehr so gut, denn die Mafia und ähnliche Konstrukte hätten mittlerweile ein so weit verzweigtes Infonetz, dass solche Leute gleich an den Ankunftsflughäfen abgefangen und unter Androhung der Entfernung von Körperteilen oder Anpassung von Zementstiefeln die Kohle abgeluchst wird...
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Vielleicht handelt es sich auch um einen Veröffentlichungsfehler des BGH :D?
me, too .
Wobei ich mal gehört habe, das Absetzen an sich ginge gar nicht mehr so gut, denn die Mafia und ähnliche Konstrukte hätten mittlerweile ein so weit verzweigtes Infonetz, dass solche Leute gleich an den Ankunftsflughäfen abgefangen und unter Androhung der Entfernung von Körperteilen oder Anpassung von Zementstiefeln die Kohle abgeluchst wird...
Im Forum solltest Du dann aber auch nicht mehr posten wegen der IP
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ZitatIX ZB 166/10, Beschluss d. BGH v. 10.11.2011bertr. die Vergütung des vor-vorläufigen GA in Aurichdiesmal hätte es im VÖ Text: Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses im EÖ-Verfahren oder so ähnlich lauten müssen und nicht "Vergütung der Mitglieder des vorläufigen GA"....
Ich finde diese Entscheidung auf der Seite des BGH nicht...... und auch nicht auf die verwiesene IX ZB 167/10....
....jetzt sind sie da, Xmas-Geschenke für den GA
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Wieso, darüber muss doch jetzt neu entschieden werden, und ich prognostiziere mal, dass dieses Mal auf Stundenbasis abgerechnet werden muss
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Wieso, darüber muss doch jetzt neu entschieden werden, und ich prognostiziere mal, dass dieses Mal auf Stundenbasis abgerechnet werden muss
Der ehemalige Betriebsratsvorsitzende hat doch schon sein Geld ausgegeben. Das ist ja wohl für den 'ne schöne Bescherung ;). Aber so ist das, wenn man zu zuviel Geld kommt. Ist garnicht gesund...
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Der ehemalige Betriebsratsvorsitzende hat doch schon sein Geld ausgegeben. Das ist ja wohl für den 'ne schöne Bescherung ;). Aber so ist das, wenn man zu zuviel Geld kommt. Ist garnicht gesund...Ehrlich? Das wusste ich noch gar nicht. Naja, dann gibt's wohl später nichts mehr für seine Tätigkeit im eigentlichen vorläufigen und dem endgültigen GA
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