Der Volltext ist obergrottig, weil man auf § 292 InsO rumreitet, das Verfahren jedoch erst in diesem Jahr beendet worden ist (nach Insolvenzbekanntmachungen.de 52 IK 45/09), der Sachverhalt sich aber im Jahr 2009/2010 abspielte. Auch sonst wird mit den Daten recht lax umgegangen, beispielsweise Prüfungstermin 10.08.2019. Deshalb kann man da nicht vorsichtig genug sein.
Im Grundsatz kann ich die Entscheidung aber nachvollziehen, weil es um das leidige Thema "Anderkonto" als Treuhandkonto geht.