mit der Entscheidung II ZR 220/10 geht doch eigentlich jede Forderungsanmeldung gegen den GF aus Delikt gegen den Baum, denn welche Kasse ist den bislang in der Lage, im Rahmen der Forderungsanmeldung den Anspruch schlüssig darzulegen. [Rn. 14]
Ob das dieselbe Krankenkasse war:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…e-%28Dritter%29
Dürfte jedenfalls tendenziell jetzt öfter vorkommen...